Navigation und Service

 

kompetent und verlässlich

Mehrere graue Pfeile, die auf einen orangenen Punkt verweisen und ein orangener Pfeil der von diesem Punkt wegführt

WT-Jobticket

Das Jobticketangebot im Raum Münster/Paderborn/Westfalen

Zur Nutzung des ab 01.08.2022 im WT eingeführten neuen Tarif- bzw. Zonenmodels wird der bis jetzt bestehende Jobticket-Rahmenvertrag des WestfalenTarifs des Bundesverwaltungsamtes mit der DB Regio AG, Region NRW, vom 10.07.2019/15.07.2019 ab 01.10.2023 durch einen neuen JobTicket-Rahmenvertrag mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss ersetzt.

Diesbezüglich ist es zwingend notwendig, dass teilnehmende und interessierte Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Bundes schnellst möglichst ihren Beitritt zu den neuen Rahmenverträgen erklären und Ihre Jobticket-Nutzer informieren. Die Jobticketverantwortlichen in den teilnehmenden Behörden wurden bereits per Mail informiert.

Auch macht sich für die Jobticket-Nutzer eine neue Bestellung des Jobtickets notwendig. Der hierfür notwendige Bestellschein liegt den Jobticketverantwortlichen vor.

Wie auch schon vorher kann zusätzlich hierzu das ab 01.01.2022 eingeführte NRW-JobTicket von den Beschäftigten der dem Rahmenvertrag beigetretenen Behörden bezogen werden. Der Tarifraum ist hier ganz NRW.

Ein weiterer Rahmenvertrag zur Nutzung des Deutschlandjobtickets im WT ab 01.10.2023 wurde ebenfalls mit dem Verkehrsverbund abgeschlossen. Hier ist es auch zwingend notwendig, dass die Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Bundes schnellst möglichst ihren Beitritt zu den neuen Rahmenvertrag erklären und Ihre Jobticket-Nutzer informieren. Die Jobticketverantwortlichen in den teilnehmenden Behörden wurden ebenfalls bereits per Mail informiert.

Arbeitgeber des Bundes oder nahestehenden Institutionen aus dem Berechtigtenkreis können monatliche Zuschüsse im WT bis zu einer Höhe von 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr gewähren unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag übersteigen. Für den neuen WT-Jobticket Rahmenvertrag mit Arbeitgeberzuschuss ist ein Mindestarbeitgeberzuschuss von 16 € erforderlich.

Wie Sie den Zuschuss erhalten können, entnehmen Sie bitte den allgemeinen Hinweisen.

Das neue zum 1. Mai 2023 angebotene Deutschlandticket („49-€-Ticket“) mit bundesweiter Gültigkeit und monatlicher Kündigungsmöglichkeit für die Abonnenten, welches unabhängig von Rahmenverträgen mit Verkehrsverbünden überall in Deutschland bezogen werden kann, darf seitens der Bundesbehörden und Bundesinstitutionen nicht bezuschusst werden.

Azubis, welche das Azubi-Abo Westfalen nutzen, können einen maximal möglichen Arbeitgeberzuschuss von 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr, erhalten.

Ansprechpartner für alle Fragen zum JobTicket Westfälische Verkehrsgemeinschaften ist vereinbarungsgemäß die DB Vertriebs GmbH. Hier kann Ihnen direkt und personenbezogen Auskunft gegeben werden.

Hinweis: Bei Anfragen beim Abo-Center weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um das JobTicket Westfälische Verkehrsgemeinschaften auf Grundlage des Rahmenvertrages mit dem BADV handelt.

weiterführende Informationen:

Internetseite - Westfalentarif

Kontakt

DB Vertrieb GmbH, Abo-Team Westfalen Tarif
Telefon: 0800 0464646

 

DB Vertrieb GmbH, Abo-Team Westfalen Tarif
Postfach 80 03 29
21003 Hamburg

 

Footer2

© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen