WT-Jobticket
Das Jobticketangebot im Raum Münster/Paderborn/Westfalen
Zur Nutzung des ab 01.08.2022 im WT eingeführten neuen Tarif- bzw. Zonenmodels wurde der bestehende Jobticket-Rahmenvertrag des WestfalenTarifs des Bundesverwaltungsamtes mit der DB Regio AG, Region NRW, vom 10.07.2019/15.07.2019 ab 01.10.2023 durch einen neuen JobTicket-Rahmenvertrag mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss ersetzt.
Wie auch schon vorher kann zusätzlich hierzu das ab 01.01.2022 eingeführte NRW-JobTicket von den Beschäftigten der dem Rahmenvertrag beigetretenen Behörden bezogen werden. Der Tarifraum ist hier ganz NRW.
Ein weiterer Rahmenvertrag zur Nutzung des Deutschlandjobtickets im WT ab 01.10.2023 wurde ebenfalls mit dem Verkehrsverbund abgeschlossen.
Arbeitgeber des Bundes oder nahestehenden Institutionen aus dem Berechtigtenkreis können monatliche Zuschüsse im WT bis zu einer Höhe von 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr gewähren unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag übersteigen. Für den neuen WT-Jobticket Rahmenvertrag mit Arbeitgeberzuschuss ist ein Mindestarbeitgeberzuschuss von 16 € erforderlich.
Wie Sie den Zuschuss erhalten können, entnehmen Sie bitte den allgemeinen Hinweisen.
Das seit dem 1. Mai 2023 angebotene Deutschlandticket („49 €-Ticket" bzw. ab 01.01.2025 "58 €-Ticket“) mit bundesweiter Gültigkeit und monatlicher Kündigungsmöglichkeit für die Abonnenten, welches unabhängig von Rahmenverträgen mit Verkehrsverbünden überall in Deutschland bezogen werden kann, darf seitens der Bundesbehörden und Bundesinstitutionen nicht bezuschusst werden.
Azubis, welche das Azubi-Abo Westfalen nutzen, können einen maximal möglichen Arbeitgeberzuschuss von 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr, erhalten.
Ansprechpartner für alle Fragen zum JobTicket Westfälische Verkehrsgemeinschaften ist vereinbarungsgemäß die DB Vertriebs GmbH. Hier kann Ihnen direkt und personenbezogen Auskunft gegeben werden.
Hinweis: Bei Anfragen beim Abo-Center weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um das JobTicket Westfälische Verkehrsgemeinschaften auf Grundlage des Rahmenvertrages mit dem BADV handelt.
weiterführende Informationen:
Internetseite - Westfalentarif
Kontakt
21003 Hamburg