Vertrag 1 - Musikwiedergabe über Tonträger
- Vertrag
Gesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 13.07./12.08.2021 - Gegenstand:
Öffentliche Musikwiedergabe über Tonträger (keine Live-Musik) bei präsentem Publikum (kein Streaming) - Begünstigte Einrichtung:
Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche - Voraussetzung:
Vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge an die GEMA - Vergünstigung:
Nachlass von 20% gegenüber dem allgemeingültigen GEMA-Tarif - Zahlung:
Rechnungslegung gegenüber den Obersten Bundesbehörden entsprechend den Meldungen erfolgt unmittelbar durch die GEMA; Zahlung durch die Obersten Bundesbehörden auch für den Geschäftsbereich.