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Vertrag 1 - Musikwiedergabe über Tonträger

  1. Vertrag
    Gesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 13.07./12.08.2021
  2. Gegenstand:
    Öffentliche Musikwiedergabe über Tonträger (keine Live-Musik) bei präsentem Publikum (kein Streaming)
  3. Begünstigte Einrichtung:
    Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche
  4. Voraussetzung:
    Vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge an die GEMA
  5. Vergünstigung:
    Nachlass von 20% gegenüber dem allgemeingültigen GEMA-Tarif
  6. Zahlung:
    Rechnungslegung gegenüber den Obersten Bundesbehörden entsprechend den Meldungen erfolgt unmittelbar durch die GEMA; Zahlung durch die Obersten Bundesbehörden auch für den Geschäftsbereich.

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