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Vertrag 10 - Digitale Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung (digitale Intranetnutzung) in Hochschulen und in der wissenschaftlichen Forschung

  1. Vertrag:
    steht noch aus – Schiedsstellenverfahren –
    angestrebt: Vergütungsvereinbarung (in Form eines Gesamtvertrages) rückwirkend zum 01.01.2017 zur Abgeltung von Ansprüchen für Nutzungen nach §§ 60a, 60c i.V.m. § 60h Abs. 1 und 3 UrhG
  2. Gegenstand:
    Intranetnutzung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder und des Bundes zum Zwecke der Lehre (digitale Semesterapparate) und Forschung, Geplanter Inhalt dieses Vertrages (für Bund und Länder) ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen von Beiträgen aus Zeitschriften und bis zu 15 % eines Sprachwerkes auch in digitaler Form für Zwecke der Lehre und der Forschung
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Länder und des Bundes finanziert werden.
  4. Voraussetzung:
    keine weiteren
  5. Vergünstigung:
    Freistellung
  6. Zahlung:
    Jahreszahlung eines vertraglich festgelegten Betrages durch Länder und Bund, wobei der Bund einen noch zu bestimmenden Anteil an der Gesamtsumme zu tragen hat.

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