Vertrag 11 - Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Verwertungsgesellschaften über Text und Data Mining im Hinblick auf §§ 60d und 60h UrhG vom 17.12./20.12.2018
- Vertrag
Gesamtvertrag vom 30.03.2023 zur Abgeltung von Ansprüche nach §§ 60d, 60h Abs. 1 und 3 UrhG in der bis zum 06.06.2021 geltenden Fassung a.F. – Eine Anschlussvereinbarung wird seitens des Bundes nicht für erforderlich gehalten - Gegenstand:
ist das automatisierte Auswerten digitaler Daten aus dem Internet und digitalisierter Druckwerke (Stichwortsuche durch einzelne Personen) - Begünstigte Einrichtungen:
Forschungs- und Hochschuleinrichtungen des Bundes, sowie überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte Forschungseinrichtungen - Voraussetzung:
keine weiteren - Vergünstigung:
Freistellung von Vergütungsverpflichtung - Zahlung:
Einmalzahlung eines vertraglich festgelegten Betrages durch Länder und Bund, wobei der Bund 10% der Gesamtsumme zu tragen hat.