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Vertrag 11 - Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Verwertungsgesellschaften über Text und Data Mining im Hinblick auf §§ 60d und 60h UrhG vom 17.12./20.12.2018

  1. Vertrag
    Gesamtvertrag vom 30.03.2023 zur Abgeltung von Ansprüche nach §§ 60d, 60h Abs. 1 und 3 UrhG in der bis zum 06.06.2021 geltenden Fassung a.F. – Eine Anschlussvereinbarung wird seitens des Bundes nicht für erforderlich gehalten
  2. Gegenstand:
    ist das automatisierte Auswerten digitaler Daten aus dem Internet und digitalisierter Druckwerke (Stichwortsuche durch einzelne Personen)
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Forschungs- und Hochschuleinrichtungen des Bundes, sowie überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte Forschungseinrichtungen
  4. Voraussetzung:
    keine weiteren
  5. Vergünstigung:
    Freistellung von Vergütungsverpflichtung
  6. Zahlung:
    Einmalzahlung eines vertraglich festgelegten Betrages durch Länder und Bund, wobei der Bund 10% der Gesamtsumme zu tragen hat.

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