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Vertrag 12 - Digitale Vervielfältigung durch Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke, deren behördeninterne Zurverfügungstellung beispielsweise in Intranets und gegenüber Organisationseinheiten und Projektgruppen – Analoge Vervielfältigung

  1. Vertrag – noch nicht abgeschlossen
    Lizenzvereinbarung - Verhandlungen sind vereinbart.
  2. Gegenstand:
    Digitale Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke sowie hieraus Zurverfügungstellung digitalisierter Inhalte in Intranets und innerbehördlich zugänglichen digitalen Dokumentensammlungen – Analoge Vervielfältigungen in einem größeren Umfang als es die Anfertigung einzelner Vervielfältigungstücke gem. § 53 UrhG erlaubt.
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Einrichtungen der Exekutive des Bundes, insbesondere der Bundesministerien und ihre nachgeordneten Geschäftsbereiche, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bundes, alle obersten Gerichte des Bundes
    und die Einrichtungen der Legislative, Dt. Bundestag und Bundesrat
  4. Voraussetzung:
    Gegenstand der Verhandlungen
  5. Vergünstigung:
    Gegenstand der Verhandlungen
  6. Zahlung:
    Gegenstand der Verhandlungen

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