Vertrag 3 - Konzertaufführungen der Bundespolizeiorchester
- Vertrag
Gesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 10.06./02.08.2021 - Gegenstand:
Aufführung geschützter Werke in öffentlichen Aufführungen von virtuellen (gem. § 19 a UrhG) und analogen (gem. §19 Abs. 2 UrhG) Konzerten. - Begünstigte Einrichtung:
Beschränkt auf die drei Bundespolizeiorchester, vertr. durch das Bundespolizeipräsidium - Voraussetzung:
Vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge - Vergünstigung:
20 % gegenüber den allgemein gültigen Vergütungssätzen - Zahlung:
Rechnungslegung durch die GEMA nach Aufführung/Darbietung der Orchester, Bezahlung durch das BMI