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Vertrag 3 - Konzertaufführungen der Bundespolizeiorchester

  1. Vertrag
    Gesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 10.06./02.08.2021
  2. Gegenstand:
    Aufführung geschützter Werke in öffentlichen Aufführungen von virtuellen (gem. § 19 a UrhG) und analogen (gem. §19 Abs. 2 UrhG) Konzerten.
  3. Begünstigte Einrichtung:
    Beschränkt auf die drei Bundespolizeiorchester, vertr. durch das Bundespolizeipräsidium
  4. Voraussetzung:
    Vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge
  5. Vergünstigung:
    20 % gegenüber den allgemein gültigen Vergütungssätzen
  6. Zahlung:
    Rechnungslegung durch die GEMA nach Aufführung/Darbietung der Orchester, Bezahlung durch das BMI

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