Vertrag 4 - Ausleihen von Büchern, Zeitschriften Tonträgern etc.
- Vereinbarung:
Gesamtvertrag zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Verwertungsgesellschaften nach § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) vom 23./25./30.03.2020 - Gegenstand:
Ausleihen von Büchern, Zeitschriften Tonträgern etc.
Vermietung und Verleihung von Vervielfältigungsstücken oder Originalen auf physischen Trägern (d. h. in körperlicher Form, z. B.: Bücher, Bild- und Tonträger) - Begünstigte Einrichtungen:
Sämtliche Einrichtungen (Bibliotheken, Sammlungen), welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, insbesondere a) in Trägerschaft von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften b) mittelbar getragen von a c) von a) überwiegend finanziert d) Werksbibliotheken e) Kirchliche Einrichtungen - Voraussetzung:
keine weiteren - Vergünstigung:
Freistellung von Vergütungen - Zahlung:
Quartalszahlung durch Länder und Bund, wobei der Bund 10% der Gesamtvergütung zu tragen hat.