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Vertrag 5 - Pressespiegel – Papier und elektronisch – letzterer in Inhouse-Erstellung und in extern-beauftragter Erstellung

Papier

  1. Vertrag:
    Rahmenvertrag zwischen VG Wort und BMI (fortgeführt durch das BADV) gem. § 49 UrhG vom Juni 1974 und Zusatzvertrag zuletzt vom Dezember 2021 mit VG Wort
  2. Gegenstand:
    Erstellung von Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven in Papierform für behörden- und institutionsinterne Zwecke
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche, sowie deutscher Bundestag und Deutscher Bundesrat
  4. Voraussetzung:
    Seitens der begünstigten Einrichtung keine Weiteren
  5. Vergünstigung:
    Rabatt wegen vergütungsfreier Seiten in Höhe von 50 % gegenüber veröffentlichtem Tarif
  6. Zahlung:
    Rechnungslegung erfolgt durch VG Wort gegenüber den begünstigten Einrichtungen.

Elektronischer Pressespiegel – Inhouse- Erstellung

  1. Vereinbarung
    Rahmenvertrag: Vertrag vom Dezember 2005 mit der Presse Monitor GmbH (PMG) und VG Wort (RV 2005)

    1. soweit mit VG Wort: Vergütungsvereinbarung – ergänzt durch Zusatzvertrag zuletzt vom Dezember 2021 mit VG Wort
    2. soweit mit PMG: Lizenzvereinbarung
  2. Gegenstand:
    Erstellung von elektronischen Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven für behörden- und institutionsinterne Zwecke durch die Behörde (intern)
  3. begünstigte Einrichtungen:
    Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche – Beitrittsmöglichkeit für den Deutschen Bundestag
  4. Voraussetzung:

    1. VG Wort: Einzelvereinbarung mit Einrichtung
    2. PMG: Einzelvereinbarung mit Einrichtung
  5. Vergünstigung:

    1. VG Wort Nachlass von 20 % (in Abhängigkeit von der Dauer der Bereithaltung des Artikels)
    2. PMG Nachlass von 30 %
  6. Zahlung:
    Einheitliche Rechnungslegung der PMG (auch für VG Wort-Artikel) erfolgt pro Geschäftsbereich

Elektronischer Pressespiegel – externe Erstellung

  1. Rahmenvertrag
    Vertrag vom Dezember 2005 mit Presse Monitor GmbH (PMG) und VG Wort
    Hier ist nur Anteil der PMG relevant – Lizenzvereinbarung
  2. Gegenstand:
    Erwerb von urheberrechtlichen Lizenzen zur Erstellung von externen elektronischen Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven für behörden- und institutionsinterne Zwecke
    Beachte: Das betrifft nicht die externe Dienstleistung zur Erstellung des Pressespiegels. Hierzu beauftragt die begünstigte Einrichtung (s. unten bei 3.) einen der im Kaufhaus des Bundes verzeichneten Anbieter, welche die Lizenzen bei der PMG erwerben und die Kosten durchreichen. Bei der Beauftragung ist zur Sicherung der Vergünstigung (s. unter 5.) auf die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zwischen der PMG und dem Bund und die dazugehörige Einzelvereinbarung zwischen der jeweiligen Behörde und der PMG hinzuweisen.
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Ministerien und Geschäftsbereiche – Beitrittsmöglichkeit für den Deutschen Bundestag
  4. Voraussetzung:
    PMG: Einzelvereinbarung mit Einrichtung – Mitteilung an beauftragten Ersteller über Vereinbarung
  5. Vergünstigung:
    PMG Nachlass von 30 %, Berücksichtigung bei Rechnungslegung durch Ersteller
  6. Zahlung:
    Rechnungslegung zur Lizenz durch PMG an den Geschäftsbereich

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