Vertrag 9 - Kopiendirektversand von Hochschulbibliotheken an Studierende der mit dieser Bibliothek körperschaftlich verbundenen Hochschule (Campuslieferdienst)
- Vertrag
Gesamtvertrag vom 20.11.2023 - Vertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für die interne Dokumentenlieferung durch Hochschulbibliotheken (Gesamtvertrag „Interne Dokumentenlieferung“) nach §§ 60 e Abs. 5 UrhG
Gilt ab 01.01.2024 – Pauschale Vergütung rückwirkend ab 1. März 2018 nach Verständigung über die Höhe. - Gegenstand:
Versand von Kopien (Einzelbestellungen) per Post, Fax und als PDF-Datei durch Hochschulbibliotheken an Studierende, die an der Hochschule eingeschrieben sind, die mit der versendenden Bibliothek körperschaftlich verbunden sind . - Begünstigte Einrichtungen:
Hochschulen innerhalb Deutschlands als Träger von Bibliotheken, welche öffentlich-rechtlich organisiert oder überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden, sowie kirchliche Einrichtungen als Träger von Bibliotheken, die Hochschulen körperschaftlich verbunden sind. - Voraussetzung:
Zugehörigkeit zum tertiären Bildungsbereich insbesondere Hochschulen, auch bei kirchlicher Trägerschaft oder überwiegenden Finanzierung durch öffentliche Mittel - Vergünstigung:
pauschaler Nachlass in Höhe von 10% - Freistellung von Vergütungsverpflichtung - Zahlung:
Zahlung aufgrund der Ermittlung der abgeschlossenen Lieferungen über Bibliotheksstatistik durch Länder und Bund, wobei der Bund 10% der Gesamtvergütung zu tragen hat.