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Vertrag 9 - Kopiendirektversand von Hochschulbibliotheken an Studierende der mit dieser Bibliothek körperschaftlich verbundenen Hochschule (Campuslieferdienst)

  1. Vertrag
    Gesamtvertrag vom 20.11.2023 - Vertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für die interne Dokumentenlieferung durch Hochschulbibliotheken (Gesamtvertrag „Interne Dokumentenlieferung“) nach §§ 60 e Abs. 5 UrhG
    Gilt ab 01.01.2024 – Pauschale Vergütung rückwirkend ab 1. März 2018 nach Verständigung über die Höhe.
  2. Gegenstand:
    Versand von Kopien (Einzelbestellungen) per Post, Fax und als PDF-Datei durch Hochschulbibliotheken an Studierende, die an der Hochschule eingeschrieben sind, die mit der versendenden Bibliothek körperschaftlich verbunden sind .
  3. Begünstigte Einrichtungen:
    Hochschulen innerhalb Deutschlands als Träger von Bibliotheken, welche öffentlich-rechtlich organisiert oder überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden, sowie kirchliche Einrichtungen als Träger von Bibliotheken, die Hochschulen körperschaftlich verbunden sind.
  4. Voraussetzung:
    Zugehörigkeit zum tertiären Bildungsbereich insbesondere Hochschulen, auch bei kirchlicher Trägerschaft oder überwiegenden Finanzierung durch öffentliche Mittel
  5. Vergünstigung:
    pauschaler Nachlass in Höhe von 10% - Freistellung von Vergütungsverpflichtung
  6. Zahlung:
    Zahlung aufgrund der Ermittlung der abgeschlossenen Lieferungen über Bibliotheksstatistik durch Länder und Bund, wobei der Bund 10% der Gesamtvergütung zu tragen hat.

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