Warum wird ein Aufgebotsverfahren durchgeführt?
Die DDR stellte insgesamt mehrere zehntausend Vermögenswerte, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet befanden, unter so genannte »staatliche Verwaltung«. Die »staatliche Verwaltung« bedeutete eine vollständige Ausschaltung der Rechte der Eigentümer:
• diese durften über ihre Vermögenswerte nicht mehr verfügen (= verkaufen, verschenken etc.),
• ihre Konten wurden gesperrt und
• die Behörden erteilten keinerlei Informationen mehr zu den Vermögenswerten.
Betroffen waren Vermögenswerte inländischer Personen, die nach 1945 keinen Wohnsitz in der DDR hatten, die DDR bis zum 10.06.1953 unter Beachtung der Meldevorschriften bzw. seit dem 10.06.1953 unter Nichtbeachtung der dort geltenden Bestimmungen verlassen haben. Für Berlin (Ost) galten Sonderregelungen.
Der »staatlichen Verwaltung« unterlagen auch Vermögenswerte ausländischer Berechtigter, die diesen bereits vor dem 08.05.1945 zustanden bzw. aus diesen Vermögenswerten resultieren.
Das Aufgebot wird durchgeführt, um die Eigentümer dieser Vermögenswerte zu ermitteln. Meldet sich der jeweilige Eigentümer, kann er den Vermögenswert wieder wie vor der Inverwaltungnahme nutzen. Gelingt die Ermittlung des Eigentümers nicht, wird der Vermögenswert an den Entschädigungsfonds abgeführt. Ziel des gesamten Verfahrens ist letztlich, die Eigentumsverhältnisse an den betroffenen Vermögenswerten abschließend zu klären.