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Behälter mit Finelinern

Was wird aufgeboten?

Aufgeboten werden ausschließlich bis 31.12.1992 staatlich verwaltete Vermögenswerte, die nicht beansprucht wurden und deren Eigentümer unbekannt oder unbekannten Aufenthalts sind.
Solche Vermögenswerte können sein:

• Grundstücke einschließlich vorhandener Grundstückskonten,
• Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurechte, Wasser- Schürf- und Bergrechte),
• Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Reallasten),
• (dinglich nicht gesicherte) Forderungen (z.B. Darlehen),
• Verwahrkonten inländischer Berechtigter

(verwaltet wurden nur solche Guthaben, die nach 1945 in der DDR entstanden sind. Diese Guthaben wurden im Zuge der Währungsumstellung 1990 im Verhältnis 2:1 auf Deutsche Mark umgestellt. Zu Reichsmark- Konten von Inländern siehe unten),

• Verwahrkonten ausländischer Berechtigter
(betroffen sind solche, die am 08.05.1945 in Reichsmark bestanden haben, diese wurden im Zuge der Währungsreform im Verhältnis 10:1 auf Mark der DDR und im Rahmen der Währungsumstellung im Verhältnis 2:1 auf Deutsche Mark umgestellt.)

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