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Werden Kontoguthaben inländischer Berechtigter in Reichsmark auch aufgeboten?

Konten, die vor dem 08.05.1945 für inländische Berechtigte bei Banken auf dem Gebiet der späteren DDR bestanden haben, werden nicht aufgeboten.
Derartige Konten wurden zunächst im Rahmen der Währungsreform vom 23.06.1948 im Verhältnis 10:1 auf Mark der DDR umgewertet. Danach wurden für die Kontoinhaber Anteilrechte an der von der DDR herausgegeben Altguthaben-Ablösungs-Anleihe begründet. Damit bestanden diese Guthaben nicht als Konten fort; sondern als Forderungen gegenüber der DDR. Nach der Vereinigung beider deutscher Staaten konnte die Tilgung dieser Anteilsrechte von Bürgern, die ihren Wohnsitz außerhalb der ehem. DDR hatten, beantragt werden; allerdings lief die Antragsfrist bereits am 31.12.1992 ab.

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