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Wo und wie wird aufgeboten?

Aufgebotsverfahren im Bereich der offenen Vermögensfragen werden vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) durchgeführt. Das Aufgebot ist als Verwaltungsverfahren ausgestaltet und wird ohne Antrag, also von Amts wegen eingeleitet, wenn sich ein Eigentümer oder Rechtsinhaber nicht ermitteln lässt. Die jeweils aufzubietenden Vermögenswerte werden durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Listen der neu aufgebotenen Vermögenswerte einerseits und der derzeit insgesamt im Aufgebotsverfahren befindlichen Vermögenswerte andererseits können auf der BADV- Website unter Aufgebotsliste eingesehen werden.

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© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen