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Behälter mit Finelinern

Wo kann ich mich melden, was muss ich nachweisen?

Ansprüche auf aufgebotene Vermögenswerte sind beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin, geltend zu machen.
Zuständig ist das Referat C 10.
Der Anmelder muss entweder nachweisen, dass er Eigentümer des betreffenden Vermögenswertes ist oder diesen durch Rechtsnachfolge nach dem vormals von der Inverwaltungnahme betroffenen Eigentümer erworben hat.

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© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen