Navigation und Service

 

kompetent und verlässlich

Fünfteiliges Bild mit verschiedenen Motiven

Welche Aufgabe hat das Bundesamt im Hinblick auf die Entschädigungsbescheide nach dem EntschG bzw. AusglLeistG?

Wird der Entschädigungsfonds durch eine Entscheidung mit größerer finanzieller Auswirkung belastet, so legt das zuständige L/ARoV vor Ort dem Bundesamt die Entwürfe der Entschädigungshöhenbescheide zur Stellungnahme vor (Beteiligungserlass des BMF vom23.04.2009 – VB1 – VV 5420/05/0001). Teilweise prüft es auch die sog. Entschädigungsgrundlagenbescheide der Ämter.

Footer2

© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen