Welche Aufgabe hat das Bundesamt im Hinblick auf die Entschädigungsbescheide nach dem EntschG bzw. AusglLeistG?
Wird der Entschädigungsfonds durch eine Entscheidung mit größerer finanzieller Auswirkung belastet, so legt das zuständige L/ARoV vor Ort dem Bundesamt die Entwürfe der Entschädigungshöhenbescheide zur Stellungnahme vor (Beteiligungserlass des BMF vom23.04.2009 – VB1 – VV 5420/05/0001). Teilweise prüft es auch die sog. Entschädigungsgrundlagenbescheide der Ämter.