Für wen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)?
Der Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerrinnen und Arbeitnehmer - nachfolgend Beschäftigte genannt -, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, oder Mitglied eines Mitgliederverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.