Welche Bezügebestandteile stehen mir nach dem TVöD auf jeden Fall zu?
In jedem Fall gewährt wird das Tabellenentgelt. Ortszuschlag und allgemeine Zulage werden nach dem TVöD nicht mehr gewährt. Alle anderen Bestandteile (Zulagen, Vergütungen, usw.) sind abhängig von den dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen.