Wie ist die neue Entgelttabelle aufgebaut?
Der TVöD sieht für alle Beschäftigten nur noch eine Tabelle vor. Die neue Tabelle besteht aus 15 Entgeltgruppen (EGr) mit bis zu 6 Entgeltstufen. Die Stufen 1 und 2 sind die sog. „Grundentgeltstufen“, die Stufen 3 bis 6 sind die sog. „Entwicklungsstufen“. In der EGr 1 gibt es keine Stufe 1, in den EGr 9 bis 15 gibt es für die Beschäftigten des Bundes keine Stufe 6.
Weiterhin gliedert sich die Tabelle in 4 Qualifikationsebenen (QE). In die EGr 1 bis 4 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeiten keinen Berufsabschluss erfordern (1. QE). Für eine Eingruppierung in die EGr 5 bis 8 ist ein anerkannter Berufsabschluss nach dem BBiG erforderlich (2. QE). Eine Eingruppierung in die EGr 9 bis 12 setzt in der Regel einen Fachhochschulabschluss voraus (3. QE). Beschäftigte mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss werden in die EGr 13 bis 15 eingruppiert (4. QE).
Bei einigen Beschäftigten sind in der Bezügemitteilung die EGr 09A und 09V aufgeführt. Die EGr 09A und 09V entsprechen betragsmäßig der EGr 9, wurden aber aus technischen Gründen eingerichtet, da diese Personalfälle aufgrund der Überleitungsvorschriften eine unterschiedliche Stufenzahl und einen unterschiedlichen (abweichenden) Steigerungsrhythmus haben.
Ebenso sind bei Beschäftigten die EGr 02U und 15U in den Bezügemitteilungen ausgewiesen. Diese EGr sind ebenfalls nicht Bestandteil der neuen Entgeltordnung. Einzelheiten hierzu regelt § 19 TVÜ-Bund.