Übergang der Dienstleistungsaufgaben des BADV auf das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Die bisher vom BADV wahrgenommenen Dienstleistungsaufgaben sind zum 1. Juni 2017 auf das BVA übergegangen. Die im Dienstleistungsbereich eingesetzten Beschäftigten des BADV wechseln mit ihren jeweiligen Aufgaben zu diesem Zeitpunkt ins BVA.
Die Ihnen bekannten Ansprechpersonen und Bearbeitungsstandorte bleiben grundsätzlich erhalten. Über Änderungen informiert Sie das BVA auf seiner Internetseite des Dienstleistungszentrums. Dort finden Sie auch wichtige Informationen, Vordrucke (Antragsformulare), Merkblätter und die Rechtsgrundlagen rund um die Themen Beihilfe, Bezüge, Kindergeld und Reisekosten.
Das BADV und das BVA haben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe den Übergang so vorbereitet, dass die Kontinuität der Aufgabenerledigung gewährleistet bleibt.