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Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung vom 5. Dezember 2018 zum Erhalt der Gräber NS-verfolgter Sinti und Roma in der Fassung vom 1. Januar 2025

Datum 27.12.2024

Die Bund-Länder-Vereinbarung vom 5. Dezember 2018 ist in Bezug auf die Pauschale für die Grabpflege gem. § 5 Abs. 2 geändert worden. Ab 1. Januar 2025 können Friedhofsträger für die Grabpflege das Dreifache der Pauschale für Gräber nach dem Gräbergesetz erhalten, sofern sich die Grabstätte in Obhut des Friedhofsträgers befindet und der Friedhofsträger die Pflege übernimmt.

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