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Neuer Preis des DeutschlandJobTickets

Der Preis des Deutschlandjobtickets beträgt nun 55,10 €, der Mindestzuschuss 14,50 €

Datum 04.11.2024

Die Verkehrsminister der Länder und des Bundes haben sich auf eine Erhöhung des Deutschlandticketpreises ab dem kommenden Jahr von derzeit 49 Euro auf 58 Euro pro Monat verständigt. Aufgrund der zum 01.01.2025 geltenden Preisanhebung ergeben sich Änderungen für den Fahrpreis des DeutschlandJobtickets (DJT) und den Rahmen der Zuschussbeträge:

Der Übergangsabschlag von 5 Prozent auf den Preis des Deutschlandticket bleibt weiterhin bestehen; somit ergibt sich ab 01.01.2025 ein monatlicher Deutschland-Jobticketpreis von 

58 Euro - 5% = 55,10 Euro.

Nach den Tarifbestimmungen wird der Übergangsabschlag nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 % des Deutschlandticketpreises gewährt. Danach erhöht sich der Mindestarbeitgeberzuschuss von aktuell 12,25 Euro auf 14,50 Euro. Um den Beschäftigten auch weiterhin den Bezug des verbilligten DeutschlandJobticket zu ermöglichen, sind alle Behörden und Einrichtungen des Bundes, deren Arbeitgeberzuschuss aktuell weniger als 14,50 Euro beträgt ab dem 01.01.2025 zur Zahlung des neuen Mindestzuschusses von 14,50 Euro verpflichtet.

Daher ist die Anpassung des Zuschussbetrages unbedingt durch diejenigen Behörden erforderlich, die bisher nur den Mindestzuschuss von 12,25 Euro bzw. weniger als 14,50 € Euro gewähren, anderenfalls entfällt ab dem 01.01.2025 die Berechtigung zum Bezug eines DJT. Die Mitteilung der insoweit erforderlichen Anpassung ist in diesen Fällen bis zum 22.11.2024 unmittelbar gegenüber den Verkehrsverbünden zu erklären, mit denen die Einrichtung über den Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zum DJT verbunden ist. Eine entsprechende Mitteilung an das BADV per cc wird erbeten.

Über die Anhebung des maximal zulässigen Arbeitgeberzuschusses befinden sich BMI und BMF im Austausch. Er beträgt zunächst weiterhin 23,28 Euro pro Monat/279,36 im Jahr einheitlich für alle Jobtickets. Über eine mögliche Erhöhung und gegebenenfalls eine Änderung der Richtlinie werden Sie schnellstmöglich informiert.

Die Festbeträge von Beschäftigten in Ausbildung und Studium und in Anwärterstellung auf eine Verbeamtung sind zu finden unter: https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/FAQ_Azubi/start.

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