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Offene Vermögensfragen

Wir entscheiden über Anträge zu unrechtmäßigen Vermögensverlusten aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945).

Durch Rückübertragung oder Entschädigung werden Vermögensverluste von Menschen ausgeglichen, die zwischen 1933 und 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen durch Zwangsmaßnahmen unrechtmäßig ihr Vermögen verloren haben. Das betrifft Vermögensverluste, die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer und Berlin (Ost) eingetreten sind und von der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht entschädigt wurden.

  • Historische Aspekte

    Nationalsozialismus und 40 Jahre zwei deutsche Staaten – Beispiele zu "offenen Vermögensfragen"

  • Archive

    Archiv des Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR) und Rückerstattungsarchiv.

  • Entschädigungsrecht

    Entschädigung für Enteignungen in der Zeit von 1933 - 1945, 1945 - 1949 und 1949 - 1990.

  • Statistik

    Das BADV hat in den Jahren 1992 bis 2015 in Zusammenarbeit mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statistische Übersichten zu den offenen Vermögensfragen jeweils zum Stichtag 31. Dezember erstellt.

  • Vermögensrecht

    Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - Anwendungsbereich, Gegenstand, Fristen.

  • Vermögenszuordnung

    Folgen der Wiedervereinigung für das staatliche Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

  • Wertpapiere

    Wir verwahren und verwerten rund 30 Millionen historische Wertpapiere.

Rechtsvorschriften

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