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- Zentrale Aufgaben
Vertrag zur Bibliothekstantieme
Ausleihen von Büchern, Zeitschriften Tonträgern etc.
| Vertrag | Gesamtvertrag zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Verwertungsgesellschaften nach § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) vom 23./25./30.03.2020 |
|---|---|
| Gegenstand | Ausleihen von Büchern, Zeitschriften Tonträgern etc. Vermietung und Verleihung von Vervielfältigungsstücken oder Originalen auf physischen Trägern (d. h. in körperlicher Form, z. B.: Bücher, Bild- und Tonträger) |
| Begünstigte Einrichtungen | Sämtliche Einrichtungen (Bibliotheken, Sammlungen), welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, insbesondere solche: a) in Trägerschaft von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften b) mittelbar getragen von Gebietskörperschaften gemäß a) c) von Gebietskörperschaften gemäß a) überwiegend finanziert d) Werksbibliotheken e) kirchliche Einrichtungen |
| Voraussetzung | keine weiteren |
| Vergünstigung | Freistellung von Vergütungen |
| Zahlung | Quartalszahlung durch Länder und Bund, wobei der Bund 10 % der Gesamtvergütung zu tragen hat |