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Veröffentlicht am: Artikel

  • Zentrale Aufgaben

Vertrag zur Musikwiedergabe über Tonträger

VertragGesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 13.07./12.08.2021
GegenstandÖffentliche Musikwiedergabe über Tonträger (keine Live-Musik) bei präsentem Publikum (kein Streaming)
Begünstigte EinrichtungOberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche
VoraussetzungVorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge an die GEMA
VergünstigungNachlass von 20 % gegenüber dem allgemeingültigen GEMA-Tarif
ZahlungRechnungslegung gegenüber den Obersten Bundesbehörden entsprechend den Meldungen erfolgt unmittelbar durch die GEMA; Zahlung durch die Obersten Bundesbehörden auch für den Geschäftsbereich.

 

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