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Veröffentlicht am: Artikel

  • Zentrale Aufgaben

Vertrag zur Musikwiedergabe über Tonträger

VertragGesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 13.07./12.08.2021
GegenstandÖffentliche Musikwiedergabe über Tonträger (keine Live-Musik) bei präsentem Publikum (kein Streaming)
Begünstigte EinrichtungOberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereichsbehörden
VoraussetzungVorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA im GEMA-Online-Portal durch eine begünstigte Einrichtung und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge an die GEMA; zum Zweck der Anmeldung im Onlineportal der GEMA den Zugangscode der jeweiligen Obersten Bundesbehörde einholen
VergünstigungNachlass von 20 % gegenüber dem allgemeingültigen GEMA-Tarif
ZahlungDie GEMA erstellt die Rechnung gegenüber der die Veranstaltung anmeldenden Behörde; die Zahlung erfolgt durch diese Behörde

 

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