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- Zentrale Aufgaben
Vertrag zur Musikwiedergabe über Tonträger
| Vertrag | Gesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 13.07./12.08.2021 |
|---|---|
| Gegenstand | Öffentliche Musikwiedergabe über Tonträger (keine Live-Musik) bei präsentem Publikum (kein Streaming) |
| Begünstigte Einrichtung | Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche |
| Voraussetzung | Vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge an die GEMA |
| Vergünstigung | Nachlass von 20 % gegenüber dem allgemeingültigen GEMA-Tarif |
| Zahlung | Rechnungslegung gegenüber den Obersten Bundesbehörden entsprechend den Meldungen erfolgt unmittelbar durch die GEMA; Zahlung durch die Obersten Bundesbehörden auch für den Geschäftsbereich. |