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Akten aus der Zeit nach 1945, Geltungsbereich des BRüG

Zentralanmeldeamt in Bad Nauheim (amerikanische Besatzungszone) bzw. in Stadthagen / Bad Nenndorf (britische Besatzungszone) später: Verwaltungsämter für innere Restitution (VIR) in München und in Hannover (Teilbestände)

Das Schriftgut des VIR Restitution Hannover wurde im März 2022 an das Bundesarchiv abgegeben. Das Schriftgut des VIR München wurde im November/Dezember 2025 und im Januar 2026 an das Bundesarchiv abgegeben. 

Inhalt:

  • Erstanmeldungen durch die Geschädigten, deren Erben und, soweit dies nicht möglich war, jüdische Organisationen zur Wahrung der Rechte der Geschädigten.
  • Schriftwechsel zur Anmeldung u. a. Empfangsbestätigungen, Anforderung von Vollmachten, Nachmeldungen.
  • Schreiben zur Weiterleitung der Anmeldungen an die zuständigen Wiedergutmachungsbehörden.
  • Schlussberichte mit Informationen über den Verfahrensausgang.

Die Vorgänge enthalten keine Dokumente zum Verfahrensverlauf, sondern nur zu den Ergebnissen.

Überlieferung: Einzelfallakten

 

Oberfinanzdirektionen (OFD) - Teilbestand

Verfahren gemäß den Alliierten Rückerstattungsgesetzen (Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen) und dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG, Regelung rückerstattungsrechtlicher Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger an Verfolgte des NS-Regimes).

Im BRüG wurden rückerstattungsrechtliche Ansprüche von Geschädigten, deren Erben bzw. Berechtigten u. a. gegen das Deutsche Reich geregelt. Zuständig für die Vertretung war die jeweilige Oberfinanzdirektion, in deren Bezirk die Rückerstattungssache anhängig war. 

 

OFD Berlin

Schriftgut der damaligen Sondervermögens- und Bauverwaltung beim Landesfinanzamt Berlin (Sonderzuständigkeit für das so genannte Reichsvermögen in Berlin) später Bundesvermögensabteilung bei der Oberfinanzdirektion Berlin.

Inhalt: Abgeschlossene rückerstattungsrechtliche Verfahrensakten einschl. solcher Anträge, die aus der Sonderzuständigkeit Berlins gemäß §§ 5, 5a BRüG resultieren

Hiernach wurden die die rückerstattungsrechtlichen Ansprüche für Vermögensgegenstände geregelt, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes entzogen worden und nach der Entziehung in den Geltungsbereichs des BRüG gelangt sind. Darunter fielen auch solche Vermögenswerte, die auf das Gebiet des späteren Ost-Berlins verbracht worden sind.

Überlieferung: personenbezogene Einzelfallakten

Die Suche und Auskunftserteilung durch Beschäftigte des Archivs ist nur mit Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdaten der/des Geschädigten und, soweit bekannt, des letzten Wohnortes in Deutschland möglich.

Hinweis: Die Verfahrensakten können auch Informationen zu Liegenschaften enthalten, für die das BRüG nicht galt (neue Bundesländer). Viele Geschädigte haben im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz auch Vermögenswerte angemeldet, die in der SBZ / DDR und Ost-Berlin liegen.
siehe auch: Wiedergutmachungsämter Berlin im Landesarchiv Berlin

 

Oberfinanzdirektionen

Köln, Düsseldorf, Münster, Frankfurt am Main, München, - Teilbestände

Die Akten der oben genannten Oberfinanzdirektionen zu den Verfahren zum Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) sind dem BADV zur Verwaltung und Nutzung übergeben worden.

Inhalt: siehe OFD Berlin, jedoch ohne Sonderzuständigkeit

Überlieferung: personenbezogene Einzelfallakten

Die Suche und Auskunftserteilung durch Beschäftigte des Archivs ist nur mit Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdaten der/des Geschädigten und, soweit bekannt, des letzten Wohnortes in Deutschland möglich.

Hinweis: 

Oberfinanzdirektion Bremen: Die Akten wurden im November 2022 dem Staatsarchiv Bremen übergeben.

Oberfinanzdirektion Koblenz: Die Akten wurden im März 2026 an das Landeshauptarchiv Koblenz übergeben. 

Oberfinanzdirektion Hannover: Die Akten wurden im April 2026 an das Niedersächsische Landesarchiv übergeben. 

Oberfinanzdirektion Nürnberg: Die Akten wurden im Juni 2026 an das Staatsarchiv Nürnberg übergeben. 

Oberfinanzdirektionen Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg
Die Unterlagen dieser Oberfinanzdirektionen befinden sich im Landesarchiv Baden-Württemberg.

Oberfinanzdirektion Hamburg
Die Akten der OFD Hamburg werden durch das Staatsarchiv Hamburg verwaltet.

Oberfinanzdirektion Kiel
Die Verfahrensakten sind im Landesarchiv Schleswig-Holstein zu finden.

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