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Informationen zu Verfahren nach § 349 LAG

Rubrik im Überblick

  • Rückforderung

    Für die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik entstandenen Schäden konnte seit Ende der 1960er Jahre ebenfalls Lastenausgleich gewährt werden.

  • Berechnung

    Der Rückforderungsbetrag setzt sich zusammen aus dem zurückzufordernden Endgrundbetrag der Hauptentschädigung und dem seinerzeit mit ausgezahlten Zinszuschlag zur Hauptentschädigung.

  • Begrenzung

    Der Rückforderungsbetrag wird durch § 349 Absatz 4 Satz 4 Lastenausgleichsgesetz (LAG) geregelt.

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