Zum Inhalt springen

Beauftragte

Inhaltsverzeichnis

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Die Gleichstellungsbeauftragte hat den Auftrag, die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes in der Dienststelle zu überwachen und zu fördern. Benachteiligungen wegen des Geschlechts sollen verhindert und der Schutz vor sexuellen Belästigungen gewährleistet sein.

Sie wirkt bei allen Maßnahmen der Verwaltung mit, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt darüber hinaus Frauen und Männer in Fragen ihres beruflichen Fortkommens bzw. in Fällen von Benachteiligungen.

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)/das Bundesausgleichsamt (BAA) hat gemäß §§ 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine / einen Beauftragte/n für den Datenschutz bestellt.

Der/Die Beauftragte für den Datenschutz ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt und wirkt auf die Einhaltung der Regelungen des BDSG hin.

Bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz können Sie die/den Datenschutzbeauftragte/n des BADV/BAA wie folgt erreichen:

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r des BADV
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Kontakt:

Informationssicherheitsbeauftragte/r BADV/BAA

Wie alle Behörden, die für ihre Aufgabenerledigung Informationstechnik einsetzen, haben auch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und das Bundesausgleichsamt (BAA) eine Informationssicherheitsorganisation.

Kontakt:

Cookies