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Veröffentlicht am: Artikel

  • Zentrale Aufgaben

Pressespiegelvertrag – Papier und elektronisch –

(Elektronischer Pressespiegel in Inhouse-Erstellung und in extern-beauftragter Erstellung)

Pressespiegel in Papierform

VertragRahmenvertrag zwischen VG Wort und BMI (fortgeführt durch das BADV) gem. § 49 UrhG vom Juni 1974 und Zusatzvertrag zuletzt vom Dezember 2021 mit VG Wort
GegenstandErstellung von Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven in Papierform für behörden- und institutionsinterne Zwecke
Begünstigte EinrichtungenOberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche, sowie deutscher Bundestag und Deutscher Bundesrat
Voraussetzungseitens der begünstigten Einrichtung keine Weiteren
VergünstigungRabatt wegen vergütungsfreier Seiten in Höhe von 50 % gegenüber veröffentlichtem Tarif
ZahlungRechnungslegung erfolgt durch VG Wort gegenüber den begünstigten Einrichtungen.

 

Elektronischer Pressespiegel – Inhouse-Erstellung

VertragRahmenvertrag vom Dezember 2005 mit der VG WORT (soweit Vergütungsvereinbarung - ergänzt durch Zusatzvertrag von Januar 2026) und derPresse Monitor GmbH (PMG; soweit Lizenzvereinbarung)
GegenstandErstellung von elektronischen Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven für behörden- und institutionsinterne Zwecke durch die Behörde (intern)
begünstigte EinrichtungenOberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche – Beitrittsmöglichkeit für den Deutschen Bundestag
VoraussetzungVG Wort / PMG: Einzelvereinbarung mit Einrichtung 
VergünstigungVG Wort: Nachlass von 20 % (bei Löschung innerhalb von einer Woche); PMG: Nachlass von 30 %
ZahlungEinheitliche Rechnungslegung der PMG (auch für VG Wort-Artikel) erfolgt pro Geschäftsbereich

 

Elektronischer Pressespiegel – externe Erstellung

VertragRahmenvertrag vom Dezember 2005 mit Presse Monitor GmbH (PMG) und VG Wort
(hier ist nur Anteil der PMG relevant – Lizenzvereinbarung)
GegenstandErwerb von urheberrechtlichen Lizenzen zur Erstellung von externen elektronischen Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven für behörden- und institutionsinterne Zwecke
Beachte: Das betrifft nicht die externe Dienstleistung zur Erstellung des Pressespiegels. Hierzu beauftragt die begünstigte Einrichtung (s. unten bei 3.) einen der im Kaufhaus des Bundes verzeichneten Anbieter, welche die Lizenzen bei der PMG erwerben und die Kosten durchreichen. Bei der Beauftragung ist zur Sicherung der Vergünstigung (s. unter 5.) auf die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zwischen der PMG und dem Bund und die dazugehörige Einzelvereinbarung zwischen der jeweiligen Behörde und der PMG hinzuweisen.
Begünstigte EinrichtungenMinisterien und Geschäftsbereiche – Beitrittsmöglichkeit für den Deutschen Bundestag
VoraussetzungEinzelvereinbarung mit Einrichtung – Mitteilung an beauftragten Ersteller über Vereinbarung
VergünstigungPMG Nachlass von 30 %, Berücksichtigung bei Rechnungslegung durch Ersteller
ZahlungRechnungslegung zur Lizenz durch PMG an den Geschäftsbereich

 

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