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- Zentrale Aufgaben
Pressespiegelvertrag – Papier und elektronisch –
(Elektronischer Pressespiegel in Inhouse-Erstellung und in extern-beauftragter Erstellung)
Pressespiegel in Papierform
| Vertrag | Rahmenvertrag zwischen VG Wort und BMI (fortgeführt durch das BADV) gem. § 49 UrhG vom Juni 1974 und Zusatzvertrag zuletzt vom Dezember 2021 mit VG Wort |
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| Gegenstand | Erstellung von Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven in Papierform für behörden- und institutionsinterne Zwecke |
| Begünstigte Einrichtungen | Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche, sowie deutscher Bundestag und Deutscher Bundesrat |
| Voraussetzung | seitens der begünstigten Einrichtung keine Weiteren |
| Vergünstigung | Rabatt wegen vergütungsfreier Seiten in Höhe von 50 % gegenüber veröffentlichtem Tarif |
| Zahlung | Rechnungslegung erfolgt durch VG Wort gegenüber den begünstigten Einrichtungen. |
Elektronischer Pressespiegel – Inhouse-Erstellung
| Vertrag | Rahmenvertrag vom Dezember 2005 mit der VG WORT (soweit Vergütungsvereinbarung - ergänzt durch Zusatzvertrag von Januar 2026) und derPresse Monitor GmbH (PMG; soweit Lizenzvereinbarung) |
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| Gegenstand | Erstellung von elektronischen Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven für behörden- und institutionsinterne Zwecke durch die Behörde (intern) |
| begünstigte Einrichtungen | Oberste Bundesbehörden einschließlich Geschäftsbereiche – Beitrittsmöglichkeit für den Deutschen Bundestag |
| Voraussetzung | VG Wort / PMG: Einzelvereinbarung mit Einrichtung |
| Vergünstigung | VG Wort: Nachlass von 20 % (bei Löschung innerhalb von einer Woche); PMG: Nachlass von 30 % |
| Zahlung | Einheitliche Rechnungslegung der PMG (auch für VG Wort-Artikel) erfolgt pro Geschäftsbereich |
Elektronischer Pressespiegel – externe Erstellung
| Vertrag | Rahmenvertrag vom Dezember 2005 mit Presse Monitor GmbH (PMG) und VG Wort (hier ist nur Anteil der PMG relevant – Lizenzvereinbarung) |
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| Gegenstand | Erwerb von urheberrechtlichen Lizenzen zur Erstellung von externen elektronischen Pressespiegeln und Pressespiegelarchiven für behörden- und institutionsinterne Zwecke Beachte: Das betrifft nicht die externe Dienstleistung zur Erstellung des Pressespiegels. Hierzu beauftragt die begünstigte Einrichtung (s. unten bei 3.) einen der im Kaufhaus des Bundes verzeichneten Anbieter, welche die Lizenzen bei der PMG erwerben und die Kosten durchreichen. Bei der Beauftragung ist zur Sicherung der Vergünstigung (s. unter 5.) auf die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zwischen der PMG und dem Bund und die dazugehörige Einzelvereinbarung zwischen der jeweiligen Behörde und der PMG hinzuweisen. |
| Begünstigte Einrichtungen | Ministerien und Geschäftsbereiche – Beitrittsmöglichkeit für den Deutschen Bundestag |
| Voraussetzung | Einzelvereinbarung mit Einrichtung – Mitteilung an beauftragten Ersteller über Vereinbarung |
| Vergünstigung | PMG Nachlass von 30 %, Berücksichtigung bei Rechnungslegung durch Ersteller |
| Zahlung | Rechnungslegung zur Lizenz durch PMG an den Geschäftsbereich |