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Veröffentlicht am: Artikel

  • Lastenausgleich

Auszahlung der Entschädigung nach § 8 EntschG

Auszahlungsteam

In den Fällen, in denen der nach § 349 LAG zurückzufordernde Lastenausgleich mit der Entschädigung nach § 8 EntschG zu verrechnen ist, zahlt das Bundesausgleichsamt die verbleibende Entschädigung nebst Zinsen aus. Bei seiner Arbeit wird es von einem Auszahlungsteam unterstützt, das organisatorisch dem BADV angehört.

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