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Gegenstand eines vermögensrechtlichen Anspruchs

Gegenstand eines vermögensrechtlichen Anspruchs können sein:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke sowie rechtlich selbständige Gebäude und Baulichkeiten
  • Nutzungsrechte (z.B. das Recht auf Nutzung volkseigenen Bodens zur Errichtung eines Eigenheims) und dingliche Rechte an Grundstücken oder Gebäuden (z.B. Hypotheken)
  • Bewegliche Sachen (z.B. Hausrat, Kraftfahrzeuge)
  • Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (z.B. Patent- oder Warenzeichenrechte)
  • Kontoguthaben und sonstige auf Geldzahlungen gerichtete Forderungen
  • Eigentum/ Beteiligung an Unternehmen auf dem Gebiet der DDR
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