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Veröffentlicht am: Artikel

  • Lastenausgleich

Justiziariat

Referat R 1

Das Referat R 1 ist zuständig für die Bearbeitung der Klagen, die gegen Bescheide nach § 349 LAG und § 8 Abs. 4 EntschG erhobenen werden. Weiterhin obliegen dem Referat die Klärung rechtlicher Grundsatzfragen, die Auswertung der Rechtsprechung und die Änderung Rückforderungsrundschreibens.

Das Referat R 1 ist auch für den Datenschutz im Lastenausgleich und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zuständig.

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