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Veröffentlicht am: Artikel

  • Zentrale Aufgaben

Digitale Anschlusslizenz

Digitale Vervielfältigung durch Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke, deren behördeninterne Zurverfügungstellung beispielsweise in Intranets und gegenüber Organisationseinheiten und Projektgruppen – Analoge Vervielfältigung

VertragDigitale Anschlusslizenz - Vereinbarung über den Erwerb von Nutzungsrechten für Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke durch die Beschäftigten in Behörden und Einrichtungen des Bundes für Verwaltungszwecke zwischen VG WORT und dem Bund (BADV) vom 30.03./31.03.2026
GegenstandDigitale Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke sowie hieraus Zurverfügungstellung digitalisierter Inhalte u.a. per E-Mail, in Intranets und bundesbehördlich zugänglichen digitalen Dokumentensammlungen – Analoge Vervielfältigungen in einem größeren Umfang als es die Anfertigung einzelner Vervielfältigungstücke gem. § 53 UrhG erlaubt.
Begünstigte EinrichtungenBehörden und Einrichtungen des Bundes, wie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundes, Stiftungen des öffentlichen Rechts in alleiniger Trägerschaft des Bundes, nicht behördenangehörige Mitglieder von Sachverständigenräten bei ihrer Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Bundes
Voraussetzungkeine weiteren
VergünstigungFreistellung
ZahlungZahlung einer vertraglich festgelegten Pauschalvergütung durch den Bund

 

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