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- Zentrale Aufgaben
Vertrag über Text und Data Mining im Hinblick auf §§ 60d und 60h UrhG
| Vertrag | Gesamtvertrag vom 30.03.2023 zur Abgeltung von Ansprüche nach §§ 60d, 60h Abs. 1 und 3 UrhG in der bis zum 06.06.2021 geltenden Fassung a. F. – Eine Anschlussvereinbarung wird seitens des Bundes aufgrund geänderter Gesetzeslage nicht für erforderlich gehalten. |
|---|---|
| Gegenstand | automatisiertes Auswerten digitaler Daten aus dem Internet und digitalisierter Druckwerke (Stichwortsuche durch einzelne Personen) |
| Begünstigte Einrichtungen | Forschungs- und Hochschuleinrichtungen des Bundes, sowie überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte Forschungseinrichtungen |
| Voraussetzung | keine weiteren |
| Vergünstigung | Freistellung von Vergütungsverpflichtung |
| Zahlung | Einmalzahlung eines vertraglich festgelegten Betrages durch Länder und Bund, wobei der Bund 10 % der Gesamtsumme zu tragen hat. |