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Veröffentlicht am: Artikel

  • Zentrale Aufgaben

Vertrag über Text und Data Mining im Hinblick auf §§ 60d und 60h UrhG

VertragGesamtvertrag vom 30.03.2023 zur Abgeltung von Ansprüche nach §§ 60d, 60h Abs. 1 und 3 UrhG in der bis zum 06.06.2021 geltenden Fassung a. F. – Eine Anschlussvereinbarung wird seitens des Bundes aufgrund geänderter Gesetzeslage nicht für erforderlich gehalten.
Gegenstandautomatisiertes Auswerten digitaler Daten aus dem Internet und digitalisierter Druckwerke (Stichwortsuche durch einzelne Personen)
Begünstigte EinrichtungenForschungs- und Hochschuleinrichtungen des Bundes, sowie überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte Forschungseinrichtungen
Voraussetzungkeine weiteren
VergünstigungFreistellung von Vergütungsverpflichtung
ZahlungEinmalzahlung eines vertraglich festgelegten Betrages durch Länder und Bund, wobei der Bund 10 % der Gesamtsumme zu tragen hat.

 

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