Deutschlandticket
Fragen und Antworten zum Deutschlandticket
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Das Deutschlandticket ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.
Es gilt in Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse. Einzelne Verkehrsverbünde sehen die Möglichkeiten einer Zusatzoption für die 1. Klasse vor. Das Deutschlandticket gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain.
Das Deutschlandticket kann als persönliches monatlich kündbares Abonnement seit dem 03. April 2023 als digitales Ticket erworben werden, übergangsweise auch als Papierticket. Seit dem 01.01.2026 beträgt der Preis für das Deutschlandticket 63,00 €.
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Das Deutschlandticket ist nicht auf andere Personen übertragbar.
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Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen - ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
Beim Deutschlandticket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verkehrsverbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).
Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).
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Nein, eine Zuschussfähigkeit für Beschäftigte des Bundes besteht nicht ! Es ist kein Jobticket gemäß § 11 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz. Diese Vorschrift sieht die Ermächtigung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses allein für Jobtickets vor.
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Neben dem Deutschlandticket gibt es ein vergünstigtes, ebenfalls in ganz Deutschland nutzbares, DeutschlandJobTicket (DJT). Es wird je nach Verkehrsverbund auch als Deutschland-Ticket Job o. ä. bezeichnet.
Das DJT wird zu einem Ausgabepreis von 59,85 € (ab 01.01.2026) angeboten. Dieser Preis beinhaltet einen Übergangsabschlag von 5 % auf den Ausgabepreis des Deutschlandtickets (63,00 €). Hinzu kommt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 % auf den Preis von 63,00 €; das sind 15,75 €.
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Nach der Richtlinie können nur Jobtickets bezuschusst werden, die auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung erworben werden. Das DJT kann bezuschusst werden, sobald dieses im jeweiligen Verkehrsverbund über den dortigen Rahmenvertrag bezogen werden kann. Nach Eröffnung einer Möglichkeit über eine gebietsfremden Rahmenvereinbarung ein DeutschlandJobTicket zu beziehen ( s. unten Nr. 10 bis 15) und dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Bahn zum DeutschlandJobTicket kann bei einem entsprechenden Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung mittlerweile überall ein DeutschlandJobTicket erworben und bezuschusst werden.
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Der maximale Zuschuss wird gemäß § 11 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz nach der Höhe der hälftigen durchschnittlichen monatlichen Jahresticketkosten bemessen. Mit Einführung des DJT wurde der maximal zulässige Arbeitgeberzuschuss unter Berücksichtigung eines 5-%igen Übergangsabschlag bezogen auf den Einführungspresi des DJT von 49,00 € mit 23,28 € festgelegt. Dieser Maximalzuschussbetrag gilt für alle (auch bisherige) Jobtickets. Der Arbeitgeber muss bei Bezug des DJT mindestens 25 % des Ausgabepreises des Deutschlandtickets (63 €) als Zuschuss zahlen. Dies sind 15,75 € als Mindestzuschuss. Die exakte Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmt Ihr Arbeitgeber.
Über die Anhebung des maximal zulässigen Arbeitgeberzuschusses befinden sich BMI und BMF im Austausch. Bis dahin bleibt es bei einem Höchstzuschuss von 23,28 € pro Monat. Über eine mögliche Erhöhung und gegebenenfalls eine Änderung der Richtlinie werden Sie schnellstmöglich informiert.
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Ja, die meisten Verkehrsverbünde bieten auch die bisherigen Jobtickets weiterhin an.
Im VRS und dem RMV können ab 01.01.2026 die regionalen Jobtickets (Großkundenticket und RMV-Firmenticket) nicht mehr erworben werden. Dort wird weiterhin, aber auch nur noch das DeutschlandJobTicket angeboten.
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Wenn Sie bereits ein Abonnement haben, informieren Sie sich bitte auf der Website über die Wechselmöglichkeiten.
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Das ist möglich, wenn Ihre Einrichtung, der Ihr Dienstsitz als unselbständige Außenstelle angehört, einer entsprechenden Rahmenvereinbarung beigetreten ist. Wenn Ihre Einrichtung an diesem Sitz ohne DJT-Angebot allerdings eine selbständig beitrittsfähige Einrichtung ist, muss sie zuvor einer Rahmenvereinbarung mit DJT-Angebot beitreten.
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Das hängt davon ab, ob sich Ihre Einrichtung als einheitliche Einrichtung mit unselbständigen Außenstellen betrachtet (siehe FAQ 12) oder ob es sich hierbei um eine Verwaltung mit mehreren Verwaltungsebenen handelt (siehe FAQ 13).
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Das ist grundsätzlich möglich. Setzen Sie sich bei einem großen Zuwachs an Bezugsberechtigten von Jobtickets vorab mit dem Verkehrsverbund in Verbindung.
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Das ist grundsätzlich möglich. Die Reglungen in der Rahmenvereinbarung mit dem Verkehrsverbund am Sitz der beitrittswilligen Einrichtung in der Rahmenvereinbarung sind zu beachten. Setzen Sie sich hierzu vorab mit dem BADV je nach Sitz des ausgewählten Verkehrsverbundes unter Jobticket.L@badv.bund.de oder unter jobticket@badv.bund.de in Verbindung.
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Grundsätzlich ja. Setzen Sie sich bitte mit dem BADV je nach Sitz des ausgewählten Verkehrsverbundes unter Jobticket.L@badv.bund.de oder unter jobticket@badv.bund.de in Verbindung.
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Unter Umständen bietet der örtliche Verkehrsverbund Ihnen keine Zusatzangebote an, weil er diese nur Abonnentinnen und Abonnenten anbietet, die ihr Ticket auch bei ihm gekauft haben.