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- Zentrale Aufgaben
Vertrag zur Digitalen Intranetnutzung
Digitale Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung in Hochschulen und in der wissenschaftlichen Forschung
| Vertrag | Gesamtvertrag zur Abgeltung von Ansprüchen für Nutzungen nach §§ 60a, 60c i.V.m. § 60h Abs. 1 und 3 UrhG sowie nach § 52a UrhG a.F. (Hochschulen und Forschungs-einrichtungen) - rückwirkend zum 01.01.2017 über Vergütungshöhe - Formeller Abschluss steht noch aus – Nutzung gem. vorgenannter Vorschriften bereits jetzt erlaubt. |
|---|---|
| Gegenstand | Intranetnutzung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder und des Bundes zum Zwecke der Lehre (digitale Semesterapparate) und Forschung; Geplanter Inhalt dieses Vertrages (für Bund und Länder) ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen von Beiträgen aus Zeitschriften und bis zu 15 % eines Sprachwerkes auch in digitaler Form für Zwecke der Lehre und der Forschung |
| Begünstigte Einrichtungen | Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Länder und des Bundes finanziert werden. |
| Voraussetzung | keine weiteren |
| Vergünstigung | Freistellung |
| Zahlung | Jahreszahlung eines vertraglich festgelegten Betrages durch Länder und Bund, wobei der Bund einen Anteil von 10 % an der Gesamtsumme zu tragen hat. |