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Veröffentlicht am: Artikel

  • Zentrale Aufgaben

Vertrag zur Digitalen Intranetnutzung

Digitale Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung in Hochschulen und in der wissenschaftlichen Forschung

 

VertragGesamtvertrag zur Abgeltung von Ansprüchen für Nutzungen nach §§ 60a, 60c i.V.m. § 60h Abs. 1 und 3 UrhG sowie nach § 52a UrhG a.F. (Hochschulen und Forschungs-einrichtungen) - rückwirkend zum 01.01.2017 über Vergütungshöhe - Formeller Abschluss steht noch aus – Nutzung gem. vorgenannter Vorschriften bereits jetzt erlaubt. 
GegenstandIntranetnutzung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder und des Bundes zum Zwecke der Lehre (digitale Semesterapparate) und Forschung; Geplanter Inhalt dieses Vertrages (für Bund und Länder) ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen von Beiträgen aus Zeitschriften und bis zu 15 % eines Sprachwerkes auch in digitaler Form für Zwecke der Lehre und der Forschung
Begünstigte EinrichtungenHochschulen und Forschungseinrichtungen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Länder und des Bundes finanziert werden.
Voraussetzungkeine weiteren
VergünstigungFreistellung
ZahlungJahreszahlung eines vertraglich festgelegten Betrages durch Länder und Bund, wobei der Bund einen Anteil von 10 % an der Gesamtsumme zu tragen hat.

 

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