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  • Zentrale Aufgaben

Vertrag über die Terminalnutzungen

Nutzungen von Terminals in nicht kommerziellen, öffentlich zugänglichen Bibliotheken durch öffentliche Zugänglichmachung von Schriftwerken – Vervielfältigungen im Zusammenhang mit der Terminalnutzung

VertragRahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 60e Abs. 4 i.V.m. § 60h Abs. 1 UrhG zwischen Bund, Ländern, VG Wort und VG Bild-Kunst vom 14.12.2018/17.01./21.01./28.01.2019
GegenstandÖffentliche Zugänglichmachung von öffentlichen Schriftwerken (einschließlich Bildanteil) an Terminals gem. § 60e Abs. 4 und Vervielfältigung von bis zu 10 % eines so zugänglich gemachten Werkes
Begünstigte EinrichtungenÖffentliche Bibliotheken, Museen, Einrichtungen des Bild- und Tonerbes, Archive und Bildungseinrichtungen, die keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen.
VoraussetzungRäume bzw. Standorte der jeweiligen Einrichtung, die den Zwecken der Forschung und privater Studien dienen und öffentlich zugänglich sind.
Die Einrichtungen verpflichten sich, unbefugte Vervielfältigungen von Werken durch Nutzer der Terminals zu verhindern.
Die Einrichtungen teilen den Verwertungsgesellschaften jährlich den Umfang sowie den Inhalt der Nutzungen der Terminals mit.
Vergünstigungaktuell keine messbaren finanziellen Vergünstigungen - Vertragspflege durch BADV
ZahlungDie Zahlung ist eine einmalige Vergütung der jeweiligen Einrichtung gem. § 4 Abs. 1 RV pro zugänglich gemachtem Werk.
Bei zusätzlicher Ermöglichung der Vervielfältigung zusätzlich Zahlung pro Jahr und Werk gem. § 4 Abs. 2 RV.

 

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