Ehemaliges Petschek-Vermögen
Vorgeschichte
Die Brüder Ignacz und Julius Petschek waren böhmische Großkohlenhändler und Großindustrielle, die nach dem Ersten Weltkrieg ihren Besitz in Mitteldeutschland erweiterten und die Mehrheiten an den Bergbaugesellschaften um Meuselwitz, Rositz und Borna erwarben. Seit 1926 waren sie Hauptaktionäre der Phönix AG in Mumsdorf, 1931 der Vereinsglück AG in Meuselwitz, der Leonhard AG in Zipsendorf, der Herzog Ernst Bergwerks AG Oberlödla und der Grube Kraft in Thräna. Mit dem Erwerb der Anhaltischen Kohlenwerke AG im Jahre 1932 befand sich mehr als die Hälfte der Braunkohlenförderung Mitteldeutschlands im Besitz der Familie Petschek.
Auch im Niederlausitzer Revier wurde die Petschek-Gruppe bald zur beherrschenden Kraft. 1927 übernahm Ignacz Petschek die Aktienmehrheit bei der Ilse Bergbau AG, Senftenberg, der seinerzeit bedeutendsten Bergbaugesellschaft der Niederlausitz. Gleichzeitig war er auch Hauptaktionär der Eintracht Braunkohlenwerke und Brikettfabriken AG in Welzow. Ab 1932 gehörte zur Unternehmergruppe Petschek auch die Niederlausitzer Kohlenwerke AG, Berlin.
Während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland waren die Petschek-Gruppen aufgrund der Zugehörigkeit der Familie Petschek zum jüdischen Glauben der Verfolgung ausgesetzt.
Der Hauptschädigungsakt gegenüber der Ignacz-Petschek-Gruppe bestand in der Einsetzung von staatlichen Zwangstreuhändern durch Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 1. März 1939. Der Konzern wurde in der Folge - insbesondere durch notarielle Verträge vom 8. September 1939 - von den Zwangstreuhändern im Wesentlichen über die als Auffanggesellschaft vom Deutschen Reich gegründete Deutsche Kohlenbergbau-Gesellschaft mbH an die Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten "Hermann Göring" veräußert.
Die Julius-Petschek-Gruppe wurde auf Betreiben des damaligen Reichswirtschaftsministers und der deutschen Großindustrie veranlasst, ihre Vermögenswerte, insbesondere die Beteiligungen an den Produktions- und Handelsgesellschaften, zu veräußern. Dies geschah durch Kaufvertrag vom 21. Mai 1938.
Bei den 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone vorgenommenen Enteignungen der Braunkohlenkonzerne erfolgte eine Überführung in Volkseigentum. Die Enteignung aus der Zeit des Nationalsozialismus wurde weder 1945 noch bis zur Auflösung der DDR rückgängig gemacht. Von den Erben der Familie Petschek wurden nach 1990 vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht.
Aktuelle Verfahrensweise
Im Rahmen der Gesamtvergleiche vom 19. Oktober 2001 und 20. Dezember 2001 zahlte die Bundesrepublik Deutschland der Ignacz- sowie Julius-Petschek-Gruppe jeweils einen finanziellen Ausgleich. Im Rahmen dieser Gesamtvergleiche traten die beiden Petschek-Gruppen im Gegenzug einen bestimmten Teil ihrer Ansprüche an die Bundesrepublik Deutschland - Entschädigungsfonds - ab. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) war gemäß § 29 Abs. 3 VermG (eingefügt durch Art. 3 des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes - EntschRÄndG - vom 10. Dezember 2003, BGBl. I, S. 2471) seit dem 1. Januar 2004 zuständig, über diese abgetretenen Ansprüche zu entscheiden. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ist seit dem 1. Januar 2006 im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen aufgegangen. Die Aufgaben der Projekt-Gruppe-Petschek sind die Identifizierung und Realisierung der ehemaligen Vermögenswerte der Familie Petschek. Dabei gibt es verschiedene Verfahrensabläufe. Zum einen werden die bereits bekannten und registrierten Akten bearbeitet (1), des Weiteren die neuen Anfragen (2) sowie die über Hinweise aus den bekannten Akten gezogenen neuen Vermögenswerte (3) ausgewertet.
- Bevor das BARoV/BADV die Petschek-Vermögenswerte übernommen hat, führten Rechtsanwälte die Rechtsgeschäfte für die beiden Petschek-Gruppen. Die in dieser Zeit gesammelten Unterlagen stellten sie uns zur Verfügung. Diese wurden gesichtet und erfasst. Wir prüfen, ob der entsprechende Vermögenswert von der Abtretung an den Entschädigungsfonds erfasst ist und ob eine Einnahme für den Entschädigungsfonds möglich ist.
- Unter neuen Anfragen laufen zum Beispiel Anträge der GVO-Stellen (Grundstücksverkehrsordnung) mit Bitte um Zustimmung i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 GVO zum Verkauf des Vermögenswertes. Diese werden dann von uns wie bei 1. geprüft.
- Um eine lückenlose Feststellung des ehemaligen Petschek-Vermögens - soweit es Grundstücke betrifft - zu realisieren, werden mögliche Hinweise (z.B. Mutterrollen, alte Grundbücher, alte und neue Flurkarten) aus den bereits vorhandenen Akten gezogen und nach Anschlussflurstücken recherchiert.