Infos in Leichter Sprache
Herzlich willkommen auf der Internet-Seite www.badv.bund.de!
Sie finden auf dieser Seite Infos vom BADV und vom BAA.
BADV ist kurz für Bundes-Amt für zentrale Dienste und offene Vermögens-Fragen.
BAA ist kurz für Bundes-Ausgleichs-Amt.
Hier finden Sie Infos in Leichter Sprache zu diesen Themen:
- Was sind BADV und BAA?
- Wie funktioniert die Internet-Seite www.badv.bund.de?
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Inhalte in Leichter Sprache
Weitere Seiten in Leichter Sprache gibt es nicht.
Was ist www.badv.bund.de?
Was macht das BADV?
BADV ist kurz für Bundes-Amt für zentrale Dienste und offene Vermögens-Fragen.
Das BADV ist ein Amt von der Bundes-Regierung.
Das BADV gehört zum Bundes-Ministerium des Inneren.
Das BADV hilft Menschen.
Zum Beispiel:
Die Menschen haben in der Zeit von 1933 bis 1945 Sachen verloren.
Das war in der Zeit vom National-Sozialismus.
Oder die Menschen haben in der Zeit von der DDR Sachen verloren.
Die Menschen möchten ihre Sachen wieder haben.
Oder die Menschen möchten für die verlorenen Sachen Geld haben.
Dabei hilft das BADV den Menschen.
Außerdem hilft das BADV den Menschen noch bei anderen Dingen.
Zum Beispiel:
- Job-Ticket
Das Job-Ticket ist eine billige Fahr-Karte.
Damit können Sie mit dem Bus oder der Bahn zur Arbeit fahren.
Ihr Arbeit-Geber muss beim Job-Ticket mitmachen.
Dafür muss Ihr Arbeit-Geber einen Vertrag mit dem BADV unterschreiben.
Und das BADV hat einen Vertrag mit den Verkehrs-Verbünden in Deutschland. - Stiftungs-Prüfung
Es gibt eine Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“.
Die kurze Form ist:
Stiftung EVZ.
Die Stiftung hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel:
Die Menschen sollen sich an die Verfolgung durch die National-Sozialisten erinnern.
Das sollen die Menschen nicht vergessen.
Und die Menschen sollen aus der Geschichte lernen.
Die Stiftung EVZ setzt sich für Menschen-Rechte ein.
Und die Menschen sollen sich besser verstehen.
Das BADV muss jedes Jahr die Rechnungen von der Stiftung prüfen.
Und das BADV muss prüfen:
Wie geht die Stiftung mit dem Geld um?
Wie arbeitet die Stiftung? - Historische Wert-Papiere
Wert-Papiere heißen auch Anleihen oder Aktien.
Das Wert-Papier-Archiv hat noch viele Wert-Papiere von der Reichs-Bank.
Die Reichs-Bank war die Sammel-Stelle für Wert-Papiere im deutschen Reich.
Vielleicht sind die Anleihen und Aktien ungültig.
Das heißt:
Sie sind nichts mehr wert.
Dann verkauft das BADV die ungültigen Anleihen und Aktien.
Mit dem Geld will das BADV den Menschen helfen.
Die Menschen haben in der NS-Zeit oder in der DDR gelitten.
Dafür gibt es einen Fonds beim BADV.
Ein Fonds ist eine Art Kasse.
Was macht das BAA?
Das BAA ist auch eine Behörde.
BAA ist kurz für Bundes-Ausgleichs-Amt.
Das BAA kümmert sich um den Lasten-Ausgleich:
Zum Beispiel:
Eine Familie hat im Krieg ein Haus verloren.
Dafür hat die Familie Geld vom BAA bekommen.
Später hat jemand das Haus der Familie wieder gegeben.
Dann will das BAA das Geld für das Haus von der Familie zurück haben.
Die Ausgleichs-Verwaltung hat 3 Teile.
Der oberste Teil ist das BAA.
Der mittlere Teil sind die Landes-Ausgleichs-Ämter.
Der unterste Teil sind Ausgleichs-Ämter in den Städten und Land-Kreisen.
Der Lasten-Ausgleich ist fast fertig.
Deshalb gibt es die Landes-Ausgleichs-Ämter bald nicht mehr.
Seit dem 13. März 2008 gibt es ein neues Gesetz zum Bundes-Ausgleichs-Amt.
Seit dem Gesetz arbeiten BADV und BAA zusammen.
Wie funktioniert die Internet-Seite www.badv.bund.de?
Der obere Bereich der Internet-Seite
Ganz oben sieht die Internet-Seite so aus:

Ganz links ist das Logo vom BADV und vom BAA.
Sie wollen zur Start-Seite von www.badv.bund.de?
Dann klicken Sie auf das Logo.
Rechts oben finden Sie drei Links:
- English
Dort finden Sie die Internet-Seite auf Englisch. - Gebärdensprache:
Dort gibt es Infos in Deutscher Gebärden-Sprache. - Leichte Sprache:
Hier sind Sie gerade.
Das Haupt-Menü von www.badv.bund.de
Die Internet-Seite www.badv.bund.de hat 7 Haupt-Bereiche:
- BADV
- Wiedergutmachung
- Offene Vermögensfragen
- Zentrale Aufgaben
- BAA
- Lastenausgleich
- Service
Die Haupt-Bereiche nennt man Haupt-Menü-Punkte.
Wollen Sie einen Haupt-Menü-Punkt sehen?
Oder eine Unter-Seite?
Dann klicken Sie auf das Wort.
Zum Beispiel auf „BADV“.
Jetzt sehen Sie dieses Bild:

Klicken Sie auf den Namen von einer Seite.
Zum Beispiel auf „Übersicht: BADV“.
Dann kommen Sie auf die Seite „BADV“.
Manchmal sehen Sie einen Pfeil neben dem Namen von einer Seite.
Klicken Sie auf so eine Seite.
Zum Beispiel auf „Dienstsitze >“.
Dann erscheinen noch mehr Namen von Seiten.
Darauf können Sie klicken.
Dann kommen Sie auf die Seite mit dem Namen.

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Hier können Sie suchen.
Klicken Sie auf die Lupe.
Jetzt erscheint ein Feld.

Geben Sie ein Such-Wort ein.
Dann klicken Sie auf "Suchen".
Oder Sie drücken die Enter-Taste auf Ihrer Tastatur.
Jetzt sucht die Internet-Seite alle Texte und Dokumente mit dem Such-Wort.
Die Texte und Dokumente werden unten angezeigt.
Sie wollen nicht suchen?
Dann klicken Sie auf das „x“ rechts oben.
Sie sehen unsere Internet-Seite auf einem Handy an?
Dann sieht der obere Bereich von der Internet-Seite so aus:

Es sieht so ähnlich aus wie auf dem Computer-Bild-Schirm.
Für die Seite mit der Deutschen Gebärden-Sprache klicken Sie auf das Bild von den Händen.
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Sie wollen das Haupt-Menü sehen?
Dann klicken Sie auf das Bild mit den drei Strichen rechts neben der Lupe.
Zum Suchen klicken Sie auf die Lupe.
Der untere Teil von der Internet-Seite

Ganz am Ende der Seite finden Sie noch mehr Infos.
In schwerer Sprache heißt das: Fuß-Zeile.
Hier sind diese Infos:
- Öffentliche Bekanntmachungen
Das BADV kann hier Briefe schreiben.
Zum Beispiel:
Das BADV muss einen Brief an eine Person schreiben.
Das BADV kann die Adresse von der Person aber nicht finden.
Dann kann das BADV der Person keine Briefe schicken.
Dann muss das BADV den Brief anders schicken.
Zum Beispiel ins Internet.
Das heißt: Man macht den Brief öffentlich. - Inhaltsverzeichnis
Hier finden Sie eine Liste aller Seiten von www.badv.bund.de. - Erklärung zur Barrierefreiheit
Sie können hier in schwerer Sprache lesen:
Was tun wir für die Barriere-Freiheit von der Internet-Seite
Infos zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache finden Sie weiter unten auf dieser Seite. - Barriere melden
Sie finden die Internet-Seite zu schwer?
Oder Sie können die Infos nicht gut lesen?
Dann klicken Sie auf „Barriere melden“ in der Fuß-Zeile.
Hier können Sie uns eine Mail schreiben. - Impressum
Sie können hier in schwerer Sprache lesen:
Wer ist für die Internet-Seite verantwortlich? - Kontakt
Hier kommen Sie zum Kontakt-Formular von der Internet-Seite.
Sie können über das Kontakt-Formular eine Nachricht schreiben.
Die Nachricht geht an die Heraus-Geber der Internet-Seite. - Datenschutz
Sie können hier in schwerer Sprache lesen:
Was passiert mit Ihren Daten?
Wie schützen wir Ihre Daten? - Suche
Hier können Sie auf der Internet-Seite nach einem Wort suchen.

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Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung ist für die Internet-Seite:
www.badv.bund.de.
Die Internet-Seite gehört zum Bundes-Amt für zentrale Dienste und offene Vermögens-Fragen und zum Bundes-Ausgleichs-Amt.
Wir arbeiten für den Staat.
Das heißt:
Wir müssen uns an bestimmte Regeln halten.
Die Regeln sagen:
Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Das heißt:
Alle Menschen können die Internet-Seite lesen.
Aber manche Sachen sind nicht barriere-frei:
- Einige PDF-Downloads sind noch nicht barriere-frei.
Wir verbessern das so schnell wie möglich.
Diese Erklärung haben wir am 20. Mai 2026 geschrieben.
Seit diesem Tag ist diese Internet-Seite neu gemacht.
Sie finden Fehler?
Etwas ist nicht barriere-frei?
Dann schreiben Sie uns im Formular „Barriere melden“.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an auftraggeberschnittstelle@badv.bund.de
Oder Sie schicken uns einen Brief an:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Referat Z 1, Auftraggeberschnittstelle Informationstechnik (AGS-IT)
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Und wir haben nicht geantwortet?
Oder Sie sind nicht zufrieden mit unserer Antwort?
Dann rufen Sie die Schlichtungs-Stelle an.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Die Hilfe kostet nichts.
Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de