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- Zentrale Aufgaben
Vertrag zu Konzertaufführungen der Bundespolizeiorchester
| Vertrag | Gesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 10.06./02.08.2021 |
|---|---|
| Gegenstand | Aufführung geschützter Werke in öffentlichen Aufführungen von virtuellen (gem. § 19a UrhG) und analogen (gem. § 19 Abs. 2 UrhG) Konzerten. |
| Begünstigte Einrichtung | beschränkt auf die drei Bundespolizeiorchester, vertreten durch das Bundespolizeipräsidium |
| Voraussetzung | Vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge |
| Vergünstigung | 20 % gegenüber den allgemein gültigen Vergütungssätzen |
| Zahlung | Rechnungslegung durch die GEMA nach Aufführung/Darbietung der Orchester, Bezahlung durch das BMI |