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Veröffentlicht am: Artikel

  • Zentrale Aufgaben

Vertrag zu Konzertaufführungen der Bundespolizeiorchester

VertragGesamtvertrag zwischen GEMA und BADV vom 10.06./02.08.2021
GegenstandAufführung geschützter Werke in öffentlichen Aufführungen von virtuellen (gem. § 19a UrhG) und analogen (gem. § 19 Abs. 2 UrhG) Konzerten.
Begünstigte Einrichtungbeschränkt auf die drei Bundespolizeiorchester, vertreten durch das Bundespolizeipräsidium
VoraussetzungVorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Einholung der Einwilligung der GEMA; innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung Übermittlung der dargebotenen Musikfolge
Vergünstigung20 % gegenüber den allgemein gültigen Vergütungssätzen
ZahlungRechnungslegung durch die GEMA nach Aufführung/Darbietung der Orchester, Bezahlung durch das BMI

 

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