Die Vermögenszuordnung ist ein spezieller Verwaltungsbereich, der sich mit den Folgen der Wiedervereinigung für das staatliche Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in eigentumsrechtlicher Hinsicht befasst.
Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Vermögenszuordnungsstelle bilden im Wesentlichen die Artikel 21, 22, 26, 27 und 36 des Einigungsvertrages, das Treuhandgesetz mit seinen Durchführungsverordnungen und Folgegesetzen, das Kommunalvermögensgesetz, das Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetz sowie das Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG).
Rechtsvorschriften
Vermögenszuordnungsgesetz Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VZOG)