Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich. Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, die jetzt wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen frei verfügen können.
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