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Veröffentlicht am: Aktuelles

  • Wiedergutmachung

Anerkennungsleistung für Arbeit in einem Ghetto

Am 12. Juli 2017 wurde die Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung für Arbeit in einem Ghetto die keine Zwangsarbeit war neu gefasst. Nunmehr können Verfolgte eine einmalige Leistung in Höhe von 1500 Euro erhalten, wenn ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung nur deshalb abgelehnt worden ist, weil die allgemeine Wartezeit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nicht erfüllt ist.

Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit

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