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Hinweise zur Verwendung von PDF-Formularen

  • Die Formulare des Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen liegen im Portable Document Format (PDF) vor. Zum Öffnen der angebotenen PDF-Dokumente benötigen Sie ein PDF-Betrachterprogramm. Eine Übersicht über aktuelle PDF-Betrachter finden Sie auf der Seite pdfreaders.org .

  • Das PDF-Format besitzt gegenüber vielen anderen Dateiformaten wie z. B. den Formaten gängiger Bürosoftware (MS-Office, Lotus Smart Suite, Sun StarOffice etc.) oder dem HTML-Format einige wesentliche Vorteile. Dies sind u. a.:

    • PDF erlaubt den weltweiten Dateiaustausch ohne Kompatibilitätsprobleme bei Hard- und Software, die Dateien lassen sich auf jedem Betriebssystem anzeigen. So sind neben den weit verbreiteten Windows-Plattformen auch Nutzer von anderen Betriebssystemen wie z. b. Apple Macintosh, Unix oder Linux in der Lage Informationen im PDF-Format nutzen zu können.
    • Das ursprüngliche Layout des Dokuments bleibt unabhängig von der verwendeten Plattform oder Software immer erhalten, Formatierungen, Farben, Schriften und Bilder werden so dargestellt und gedruckt wie sie im Original erstellt wurden. Des Weiteren kann auch in umfangreichen Dokumenten schnell navigiert werden. Gegenüber einfachen Formaten wie TXT oder RTF ermöglicht PDF einen erheblich besseren Komfort (Erstellung interaktiver Dokumente durch Einbindung von Hyperlinks, Audio- und Videoclips, Verwendung von Lesezeichen, Anmerkungen und Notizen). Dadurch ist es auch möglich Dokumente mit komplexeren Strukturen wie z. B. Organisationspläne, Konstruktionszeichnungen oder Antragsformulare mit kontextabhängigen Hilfefunktionen im Internet zur Verfügung zu stellen.
    • PDF-Dateien werden bei der Erstellung komprimiert. Sie sind z. T. erheblich kleiner als die Ursprungsdateien der Programme, aus den die PDF-Dateien erzeugt wurden. Dies spart nicht nur Platz bei der Ablage von Informationen auf PCs und Servern, auch die Downloadzeiten beim Einsatz von PDF-Dateien im Internet werden verringert und somit Kosten gespart.
    • PDF erlaubt die Erstellung anwenderfreundlicher Vordrucke und Formulare die durch Einbindung von Formularfeldern am PC ausgefüllt und zusätzlich mit verschiedenen Plausibilitätskontrollen versehen werden können.
    • PDF-Dateien selbst sind nicht anfällig für verbreitete Computerviren. Lediglich der Aufruf einer externen Anwendung aus einer PDF-Datei heraus könnte Schäden verursachen. Die direkte Ausführung einer externen Anwendung wird jedoch durch eine Sicherheitsabfrage vom Programm abgefangen. Erst nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage wird die entsprechende Anwendung gestartet. Auch der Einsatz von JavaScript gilt in PDF-Dokumenten als weitgehend sicher, da JavaScript Funktionen innerhalb einer PDF-Datei keinen Zugriff auf das Dateisystem haben.
  • Nein, die Übersendung des Antrags muss nach wie vor in Papierform erfolgen. Eine elektronische Übermittlung ist derzeit noch nicht möglich

  • Nein. Wenn Sie auf den Link zu einer PDF-Datei klicken, wird diese in der Regel mit innerhalb des Webbrowsers angezeigt. Sie können die Datei jedoch auch auf Ihren PC herunterladen und den Antrag dann jederzeit ohne Onlineverbindung öffnen. Diese Vorgehensweise ist oftmals empfehlenswert, da einige Formulare recht umfangreich sind und das Ausfüllen unter Umständen einige Zeit in Anspruch nimmt. Auch Merkblätter können auf diese Weise in aller Ruhe Offline gelesen oder gedruckt werden.

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