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Veröffentlicht am: Rechtsvorschrift

  • Zentrale Aufgaben

Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.

TVöD

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