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Veröffentlicht am: Rechtsvorschrift

  • Wiedergutmachung

Übergangsleistungsrichtlinie (ÜLRL)

Bekanntmachung der Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod eine Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder laufende Leistungen aus dem Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds, nach § 5 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, nach den §§ 5 und 6 der AKG-Härterichtlinien oder aus dem Fonds für die von den Nürnberger Gesetzen Betroffenen erhalten haben, vom 31. März 2021 (Übergangsleistungsrichtlinie)

Publikationen

Übergangsleistungsrichtlinie (ÜLRL) (nicht barrierefrei) [PDF, 313 KB]

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