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Veröffentlicht am: Artikel

  • Jobticket

RMV - FAQ Arbeitgeber/-innen

Besonderheiten für die ergänzte Rahmenvereinbarung RMV-Firmenticket BUND und JobTicketDeutschland (JTD) mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (im Folgenden "VGF")

Wenn bei den FAQ von Ticket die Rede ist, sind sowohl das RMV-Firmenticket BUND als auch das JobTicketDeutschland (JTD) gemeint.

  • Beitreten können nachfolgende Organisationen:

    • Behörden des Bundes,
    • Verfassungsorgane des Bundes,
    • Bundesgerichte,
    • bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
    • Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO),
    • die Verwaltung des Deutschen Bundestages einschl. der Beschäftigten der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
    • die zu mindestens 50% durch den Bund geförderten Zuwendungsempfänger,
    • GmbHs und gGmbHs, denen die Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafter angehört und an deren Finanzierung sie durch Stammeinlagen von mindestens 50% beteiligt ist,
    • Sozialversicherungsträger unter der Rechtsaufsicht des Bundes.
  • Die Organisation stellt einen Antrag auf Beitritt zur Rahmenvereinbarung des BADV mit der VGF und sendet ihn per E-Mail an das Jobticketpostfach des BADV: . Hierzu ist das vom BADV bereitgestellte Datei Beitrittsformular [DOCX, 39 KB] zu verwenden.

  • Die beitretende Organisation übermittelt das Antragsformular für den Beitritt spätestens bis zum 10. des Vormonats vor der Wirksamkeit des Beitritts per E-Mail an das BADV für den Beitritt zum Folgemonat. Nach Prüfung der Beitrittsberechtigung bestätigt das BADV der Organisation gegenüber den vorläufigen Beitritt und übersendet ihr und der VGF das bestätigte Beitrittsformular bis zum 15. des Vormonats.

  • Ein Beitritt ist zunächst solange vorläufig zustande gekommen, bis die beigetretene Organisation für sich oder zusammen mit ihren nachgeordneten Einrichtungen mindestens zehn Bestellungen im Online-Portal freigegeben und bestätigt hat (Aktivierung des Beitritts). Eine Bestätigung und der Versand der ersten bestellten RMV-Firmentickets BUND erfolgt erst nach zehn bestätigten Bestellungen im Online-Portal für die gesamte Organisation. Das gilt nicht für das JTD. Die Abnahme dieser Tickets wird zudem auf die Quote des RMV-Firmentickets BUND angerechnet.

  • Der monatlich zu gewährende Arbeitgeberzuschuss einer Organisation muss beim JTD mindestens 15,75 € betragen. Die Organisation kann ihren Zuschuss bis zur Festbetragsgrenze von 23,28 € erhöhen. Die Höhe des gewährten Zuschusses durch die Organisation ist dem BADV im Beitrittsformular mitzuteilen. Spätere Änderungen sind dem BADV anzuzeigen.

    Der Zuschuss für das von Azubi bezogene Hessenticket beträgt höchstens 16,90 €. Ein Mindestzuschuss ist hier nicht zu zahlen.

  • Voraussetzung ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung. Hierzu gehört die Bereitschaft, den unter FAQ Nr. 5 erläuterten Zuschuss zu gewähren. Die Entscheidung hierzu erfordert die Prüfung der haushälterischen Möglichkeiten in der Organisation. Ggf. sind die Interessensvertretungen zu beteiligen.

    Die beitretenden Organisationen passen die Richtlinie vom 14.05.2024 auf die Gegebenheit ihres Hauses an. Sie nehmen zur Übernahme der Aufgabe der Zuschussauszahlung mit ihrer ggfls. externen Entgelt- und Besoldungsstelle Kontakt auf, bestellen eine Ansprechperson für das Jobticket und organisieren die Antragsentgegennahme sowie die Betreuung der Aufgaben aus dem Online-Portal.

    Sie informieren die Beschäftigten, dass die Behörde die Voraussetzungen zum Erwerb des JTD mit Arbeitgeberzuschuss schaffen wird.

  • Die Ansprechpersonen sind zur Überprüfung und ggf. Anpassung des individuellen Arbeitgeberzuschusses gemäß vorstehend Nr. 5 gehalten, insbesondere, wenn die Jahresticketkosten eines Beschäftigten bisher unter der Festbetragsgrenze von 279,36 € bzw. unter dem von der Einrichtung festgelegten Zuschuss vor einer Fahrpreiserhöhung gelegen haben.

  • Jede beitretende Organisation muss eine Ansprechperson für das DeutschlandTicketJob (JTD) bestimmen. Die Ansprechperson einer übergeordneten Organisation kann auch für Beschäftigte der nachgeordneten Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die Kontaktdaten der Ansprechperson müssen in der Beitrittserklärung angegeben werden und stehen dem BADV und der VGF zur Kommunikation zur Verfügung. Bei einem Wechsel der Ansprechperson sind dem BADV und der VGF die neuen Kontaktdaten zu übermitteln. Es wird empfohlen, sogenannte Funktionspostfachadressen einzurichten, um mehrere Ansprechpartner auch für Abwesenheitszeiten zur Verfügung stehen zu haben.

    Die Ansprechpersonen erhalten nach dem Beitritt von der VGF Zugangsdaten zum Online-Portal. Darüber bestätigen sie bei einer Bestellung eines JTD bis zum 10. Kalendertag des Vormonats der ersten Gültigkeit des JTD die Bezugsberechtigung des Beschäftigten gegenüber der VGF. 

    Weiterhin überprüfen sie mindestens 1x im Monat eingehende Kündigungen von Tickets im Portal und informieren die zuständige Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Zuschusses eingestellt wird.

    Die Ansprechperson teilt der VGF die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit. Dazu wird die VGF spätestens bis zum 10. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung über das Online-Portal informiert. Diese Frist gilt generell auch bei anderen Gründen des Wegfalls der Bezugsberechtigung (z. Bsp. Fehlen des Antrags auf Arbeitgeberzuschuss, längerfristige Erkrankung bei Beamten, Elternzeit usw.). Auch werden die Beschäftigten darüber informiert, dass der Wegfall der Berechtigung der VGF gemeldet wird

    Weiterhin ist die Höhe der Preises im Auge zu behalten für den Fall, dass dieser das 12-fache des Festbetrages ( 279.36 €) oder den seitens der Organisation jährlich gewährten Zuschuss unterschreitet.

    Sie leitet ggf. auch das Bestätigungsschreiben der VGF über die verbindliche Bestellung und den Antrag auf Gewährung des Zuschusses an die Entgelt- und Besoldungsstellen weiter. Hier sind die behördenspezifischen Regelungen zu beachten.

  • Die Organisation kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ihren Austritt erklären. Die Erklärung ist an das BADV zu richten. Die VGF wird vom BADV über den Austritt informiert.

    Die zum Austrittsdatum bestehenden Abonnements gelten bis zum Ablauf des jeweiligen 12-Monatszeitraums weiter und werden dann automatisch beendet. Auf der BADV-Homepage zum Thema Jobticket FAQs werden auch allgemeine Fragen zum Arbeitgeberzuschuss beantwortet. Bitte informieren Sie sich auch dort: https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/FAQ_Arbeitgeber­Innen/start.html

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