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Veröffentlicht am: Artikel

  • Jobticket

RMV - FAQ Beschäftigte

Besonderheiten für die Rahmenvereinbarung zum JobTicketDeutschland (JTD) mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (im Folgenden "VGF")

  • Bei dem das JobTicketDeutschland (JTD) handelt sich um das anderorts DeutschlandJobticket oder DeutschlandtickletJob genannte Ticket, welches zeitgleich mit dem Deutschlandticket zum 01.05.2023 startet. Grundlage für das JTD ist das Deutschlandticket. ebenso wie dieses ist es ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland. Es gilt in Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse. Es gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain.Es wird als persönliches monatlich kündbares Abonnement ausgegeben. Vom aktuellen Preis des Deutschlandtickets von 63,00 Euro pro Monat wird für das JTD ein Übergangsabschlag von 5 % abgezogen. Damit beträgt der Preis des JTD 59,85 €.

  • Die VGF zieht von meinem im Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren je nach ausgewählter Variante in monatlichen oder jährlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats (monatliche Zahlweise) bzw. zu Beginn der 12-Monatsperiode (jährliche Zahlweise).

  • Nein, für die Serviceleistungen erhebt die VGF derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.

  • Mein JTD-Abonnement verlängert sich automatisch nach jedem Monat. Es ist monatlich kündbar.

  • Kündigen muss ich über das Online-Portal der VGF. Die Ansprechperson meiner Organisation erhält eine automatisierte Mitteilung über die Kündigung und veranlasst die Einstellung des Arbeitgeber-Zuschusses zum letzten Gültigkeitsmonat des Tickets.

  • Während einer Abordnung innerhalb des RMV-Tarifbereiches kann ich das Ticket über die abordnende Dienststelle weiter beziehen.

    Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meiner Organisation über das Online-Portal dem Verkehrsunternehmen bis zum 10. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende vom Verkehrsunternehmen beendet.

    Ist im Falle der Versetzung die neue Organisation ebenfalls dem Rahmenvertrag beigetretenen, muss ich das Firmenticket BUND sowie den Zuschuss über die aufnehmende Organisation neu beantragen.

    Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.

  • Der Bezug des Tickets ist ausgeschlossen für:

    • Arbeitnehmer in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
    • Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses
    • Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer
    • Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten
  • Die Tickets sind persönliche Zeitkarten und daher nicht übertragbar.

  • Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen - ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.

    Beim Deutschlandticket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verkehrsverbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).

    Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).

  • Ein Umstieg ist möglich. Sie können bei Ihrem bisherigen Vertragspartner zum Monatsletzten kündigen. Etwaige Vorauszahlungen werden anteilig erstattet.

    Fügen Sie der Kündigung der privat gekauften Jahreskarte bitte in jedem Fall die Bestellbestätigung für das JTD bei. Diese Bestellbestätigung können Sie nach Bestellung des JTD aus Ihrem Abo-Konto herunterladen.

    Bei einer Kündigung Ihrer privat gekauften Jahreskarte im ersten Jahr Ihres bisherigen Jahreskartenabonnements belegen Sie mit der Vorlage der Bestellbestätigung auch Ihre privilegierte Kündigungsmöglichkeit gegenüber dem bisherigen Verkehrsunternehmen. Dann nämlich wird die Kündigung so behandelt als sei sie entsprechend einer vorzeitigen Beendigung des Jahreskartenabonnements im zweiten Vertragsjahr (§ 13.3 b) S. 2 RMV Jahreskartenbedingungen) erfolgt, mit der Folge, dass Ihnen auch bei einer Kündigung im ersten Nutzungsjahr für jeden genutzten Monat 1/12 des maßgeblichen Jahreskartenpreises berechnet wird.

  • Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen unmittelbar in dem Online-Portal selbst vornehmen.

  • Ich werde von meiner Organisation über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.

  • Erläuterungen zur Nutzung des Online-Portals finde ich im Portal selbst im Dokument „Kundeninformationen“. Zusätzlich kann ich mich direkt an den Abo- und Onlineservice der VGF wenden. Dabei bitte den Hinweis geben, dass es sich um ein DeutschlandTicket Job handelt.

  • Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechstelle meiner Organisation.

  • Im Online-Portal kann ich über die entsprechende Funktion eine neue Karte anfordern. Die bisherige Chipkarte wird dann umgehend gesperrt und die Ersatzkarte durch die VGF per Post an die im Online-Portal hinterlegte Adresse versandt.

  • Mein Ticketbleibt in diesem Fall bis zum Ende des laufenden 12-Monats-Zeitraumes weiter gültig und wird dann automatisch beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

  • Die Organisation vermerkt den Wegfall im Online-Portal, woraufhin ich eine Information der VGF zur Beendigung des Jahreskarten-Abonnements erhalte. Das Jahreskarten-Abonnement wird zum Monatsletzten des Monats, in dem die Berechtigung entfällt, beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

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