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- Jobticket
RMV - FAQ Beschäftigte
Besonderheiten für die Rahmenvereinbarung zum JobTicketDeutschland (JTD) mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (im Folgenden "VGF")
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1. Was ist das JobTicketDeutschland (JTD)?
Bei dem das JobTicketDeutschland (JTD) handelt sich um das anderorts DeutschlandJobticket oder DeutschlandtickletJob genannte Ticket, welches zeitgleich mit dem Deutschlandticket zum 01.05.2023 startet. Grundlage für das JTD ist das Deutschlandticket. ebenso wie dieses ist es ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland. Es gilt in Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse. Es gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain.Es wird als persönliches monatlich kündbares Abonnement ausgegeben. Vom aktuellen Preis des Deutschlandtickets von 63,00 Euro pro Monat wird für das JTD ein Übergangsabschlag von 5 % abgezogen. Damit beträgt der Preis des JTD 59,85 €.
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12. Wie und wann bezahle ich meine Tickets?
Die VGF zieht von meinem im Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren je nach ausgewählter Variante in monatlichen oder jährlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats (monatliche Zahlweise) bzw. zu Beginn der 12-Monatsperiode (jährliche Zahlweise).
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13. Fallen für das JTD zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
Nein, für die Serviceleistungen erhebt die VGF derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.
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14. Welche Laufzeit hat mein Abonnement und wie sind die Kündigungsfristen?
Mein JTD-Abonnement verlängert sich automatisch nach jedem Monat. Es ist monatlich kündbar.
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15. Wie kann ich mein Abonnement kündigen?
Kündigen muss ich über das Online-Portal der VGF. Die Ansprechperson meiner Organisation erhält eine automatisierte Mitteilung über die Kündigung und veranlasst die Einstellung des Arbeitgeber-Zuschusses zum letzten Gültigkeitsmonat des Tickets.
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16. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?
Während einer Abordnung innerhalb des RMV-Tarifbereiches kann ich das Ticket über die abordnende Dienststelle weiter beziehen.
Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meiner Organisation über das Online-Portal dem Verkehrsunternehmen bis zum 10. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende vom Verkehrsunternehmen beendet.
Ist im Falle der Versetzung die neue Organisation ebenfalls dem Rahmenvertrag beigetretenen, muss ich das Firmenticket BUND sowie den Zuschuss über die aufnehmende Organisation neu beantragen.
Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.
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17. Kann ich das Ticket bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
Der Bezug des Tickets ist ausgeschlossen für:
- Arbeitnehmer in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
- Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses
- Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer
- Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten
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18. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
Die Tickets sind persönliche Zeitkarten und daher nicht übertragbar.
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19. Darf ich andere Personen, einen Hund oder ein Fahrrad mit meinem JTD mitnehmen?
Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen - ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
Beim Deutschlandticket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verkehrsverbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).
Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).
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20. Ist der Umstieg von einer privat gekauften Jahreskarte auf das JTD möglich?
Ein Umstieg ist möglich. Sie können bei Ihrem bisherigen Vertragspartner zum Monatsletzten kündigen. Etwaige Vorauszahlungen werden anteilig erstattet.
Fügen Sie der Kündigung der privat gekauften Jahreskarte bitte in jedem Fall die Bestellbestätigung für das JTD bei. Diese Bestellbestätigung können Sie nach Bestellung des JTD aus Ihrem Abo-Konto herunterladen.
Bei einer Kündigung Ihrer privat gekauften Jahreskarte im ersten Jahr Ihres bisherigen Jahreskartenabonnements belegen Sie mit der Vorlage der Bestellbestätigung auch Ihre privilegierte Kündigungsmöglichkeit gegenüber dem bisherigen Verkehrsunternehmen. Dann nämlich wird die Kündigung so behandelt als sei sie entsprechend einer vorzeitigen Beendigung des Jahreskartenabonnements im zweiten Vertragsjahr (§ 13.3 b) S. 2 RMV Jahreskartenbedingungen) erfolgt, mit der Folge, dass Ihnen auch bei einer Kündigung im ersten Nutzungsjahr für jeden genutzten Monat 1/12 des maßgeblichen Jahreskartenpreises berechnet wird.
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21. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen unmittelbar in dem Online-Portal selbst vornehmen.
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22. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
Ich werde von meiner Organisation über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.
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23. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem Online-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?
Erläuterungen zur Nutzung des Online-Portals finde ich im Portal selbst im Dokument „Kundeninformationen“. Zusätzlich kann ich mich direkt an den Abo- und Onlineservice der VGF wenden. Dabei bitte den Hinweis geben, dass es sich um ein DeutschlandTicket Job handelt.
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25. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechstelle meiner Organisation.
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26. Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe?
Im Online-Portal kann ich über die entsprechende Funktion eine neue Karte anfordern. Die bisherige Chipkarte wird dann umgehend gesperrt und die Ersatzkarte durch die VGF per Post an die im Online-Portal hinterlegte Adresse versandt.
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27. Was passiert mit meinem Ticket, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
Mein Ticketbleibt in diesem Fall bis zum Ende des laufenden 12-Monats-Zeitraumes weiter gültig und wird dann automatisch beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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28. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung für das Ticket wegfällt?
Die Organisation vermerkt den Wegfall im Online-Portal, woraufhin ich eine Information der VGF zur Beendigung des Jahreskarten-Abonnements erhalte. Das Jahreskarten-Abonnement wird zum Monatsletzten des Monats, in dem die Berechtigung entfällt, beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.