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Veröffentlicht am: Artikel

  • Jobticket

RVF - FAQ Beschäftigte

Besonderheiten für die Rahmenvereinbarung RegioKarte Job Bund mit der Regio-Verkehrsverbund GmbH und der Freiburger Verkehrs AG (im Folgenden "VAG")

  • Die RegioKarte Job Bund ist ein persönliches, rabattiertes RegioKarten-Abonnement für Erwachsene mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Sie wird zweimal im Jahr in Form von sechs Fahrscheinen zugeschickt und ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Der Preis ist tarifeinheitlich für das gesamte RVF-Verbundgebiet.

    Das DTJ ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften.

  • Beide Tickets kann ich bestellen, sobald meine Organisation der Rahmenvereinbarung beigetreten ist und Zugangsdaten zum Bestellportal erhalten hat. Nach der Freigabe durch die Ansprechperson werden die Fahrscheine durch die VAG an die Wohnanschrift der Beschäftigten versandt.

  • Eine Bestellung kann erfolgen, wenn ich bei einer der Rahmenvereinbarung beigetretenen Organisation des Bundes aktiv beschäftigt bin.

    Aktiv bedeutet, entweder befristet (mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten) oder unbefristet als Beamte oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter (gehobener und höherer Dienst) oder aber Tarifbeschäftigte in Teil- oder Vollzeit. Wer im Ruhestand oder in Elternzeit ist, hat keinen Anspruch.

    Wenn ich in Ausbildung bin oder Anwärter/in (einfacher und mittlerer Dienst) bin, kann ich ein Schüler/Azubi-Ticket über meine Schule bzw. Ausbildungsstelle bestellen und ebenfalls einen Zuschuss erhalten.

  • Ich kann ausschließlich im AboOnline-Portal der VAG bestellen. Hierzu erhalte ich von meiner Organisation einen Flyer mit einem firmeneinheitlichen Zugang.

  • Meine Bestellung muss bis zum 15. eines Monats im AboOnline-Portal erfolgen, damit die Bestellung zum 1. des Folgemonats wirksam wird.

    Wird die Frist zum 15. nicht eingehalten, wird die Bestellung mit dem nächsten Bestellzyklus umgesetzt.

  • Mein Abonnementvertrag kommt zwischen der VAG und mir zustande.

  • Meine RegioKarte Job Bund berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in der 2. Klasse im jeweiligen zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich für alle in den Verbundtarif einbezogenen Verkehre der am RFV beteiligten Verkehrsunternehmen innerhalb des Verbundgebietes.
    Durch Kauf von Ergänzungskarten sind auch Fahrten in Übergangsbereiche der Nachbarverbünde TGO, RVL, VSB und WTV abgedeckt. Die Übergangsbereiche sind im RVF-Tarifzonenplan aufgeführt.
    Die Ergänzungskarten kann ich über die Bestellung im AboOnline-Portal über die Tarifoption auswählen.

    Das DJT ist deutschlandweit gültig.

  • Der Versand der Fahrscheine in Papierform erfolgt durch die VAG zweimal jährlich. Nach der ersten Bestellung werden die sechs Fahrscheine im Regelfall 10 Tage vor Beginn der Gültigkeit per Post an die im Online-Portal angegebene Anschrift der Beschäftigten zugesandt.

  • Jede der Rahmenvereinbarung mit dem RVF beigetretene Organisation muss mindestens einen Zuschuss von 10 € für die RegioKarte Job Bund und für das DTJ einen Mindestzuschuss von 15,75 € ab 01.01.2026 zahlen. Die Ansprechpersonen in den Organisationen informieren ihre Beschäftigten über die konkrete Zuschusshöhe. Ab dem 01.05.2023 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss für alle Jobtickets 23,28 im Monat.

  • Als Nachweis für den Zuschuss dient das Übersendungsschreiben der VAG. Später kann auch ein Kontoauszug über die Bezahlung des Abonnements dienen. Die Ansprechperson kann auch im Online-Portal über den Reiter Reporting →Bestandsliste bzw. Änderungsliste zum 01. des Monats für den vergangenen Monat alle aktuellen Bezieher der RegioKarte Job Bund und des DTJ einsehen.

  • Ich erhalte einen Firmenkundenrabatt von rund 16,7 Prozent des jeweils gültigen Preises einer RegioKarte Erwachsene persönlich. Neben dem Arbeitgeberzuschuss zur RegioKarte Job Bund stehen mir alle Vorteile eines regulären Abos – z.B. je Ausleihe 30 Minuten kostenlose Frelo Nutzung und vieles mehr – zur Verfügung.

    Der aktuelle (bereits rabattierte) Tarifpreis für die RegioKarte Job Bund ist auf der Homepage des BADV einsehbar und wird regelmäßig aktualisiert.

    Zum Preis des Deutschlandticket als Referenzticket, 63 € ab 01.01.2026, gewährt der RVF für das DJT einen Übergangsabschlag in Höhe von 5 %.

  • Die VAG zieht von meinem im Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren in monatlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt jeweils immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats (monatliche Zahlweise).

  • Nein, für die Serviceleistungen erhebt die VAG derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.

  • Die Mindestlaufzeit des RegioKarte Job Bund-Abonnements beträgt 12 aufeinanderfolgende Monate. Das Abonnement wird nach dem ersten Jahr automatisch um jeweils einen Monat verlängert, sofern nicht gekündigt wird.

    Das DJT-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.

    Eine Kündigung ist jederzeit zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats möglich. Ggf. restliche Monatsabschnitte sind an das VAG AboCenter zurückzugeben.

    Ihr Arbeitgeber wird über Ihre Kündigung des Abonnements automatisch verständigt. Für den Erhalt des Arbeitgeberzuschusses wird der Erwerb des Jobtickets durch die Beschäftigten in der Erwartung eines Bezuges für mindestens 1 Jahr vorausgesetzt.

  • Die Kündigung erfolgt in Textform, bspw. per E-Mail, gegenüber der VAG. Die VAG stellt die Kündigung in das Online-Portal ein. Die Ansprechperson meiner Organisation prüft einmal im Monat für jeden Monat unter dem Reiter Monatsreporting - Änderungsprotokoll die Kündigungen und veranlasst die Einstellung des Arbeitgeber-Zuschusses zum letzten Gültigkeitsmonat des Tickets.

  • Während einer Abordnung innerhalb des RVF-Tarifbereiches kann ich die RegioKarte Job Bund sowie das DJT über die abordnende Dienststelle weiter beziehen.

    Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meiner Organisation per E-Mail an die VAG bis spätestens zum 10. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende vom Verkehrsunternehmen beendet.

    Ist im Falle der Versetzung die neue Organisation ebenfalls dem Rahmenvertrag beigetreten, kann ich die RegioKarte Job Bund und das DJT sowie den Zuschuss über die aufnehmende Organisation neu beantragen.

    Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.

  • Der Bezug ist ausgeschlossen für:

    • Arbeitnehmer/innen in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
    • Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses
    • Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer/innen
    • Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten/innen
  • Die RegioKarte Job Bund ist eine persönliche Monatskarte und daher an Werktagen nicht übertragbar.

    Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg ist die RegioKarte Job Bund übertragbar.

    Das DTJ ist ein persönlicher Fahrausweis und nicht übertragbar.

  • An Sonn- und Feiertagen kann ich einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kindern (bis einschl. 14 Jahre) unentgeltlich mitnehmen.

    Das DJT beinhaltet keine unentgltliche Mitnahmeregelung von Personen über 6 Jahren.

  • Ein Umstieg ist problemlos möglich: einfach eine E-Mail zum Wechsel schreiben an und im Anschluss das bisherige Abo mit dem Hinweis auf die DTJ Bestellung kündigen.

  • Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen auch unmittelbar in dem Online-Portal selbst vornehmen. Eine Änderung der persönlichen Daten oder Kontoverbindung kann auch per E-Mail spätestens bis zum 15. des Vormonats per E-Mail an die VAG angezeigt werden. Im Falle einer neuen Kontoverbindung muss der VAG ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt werden.

  • Ich werde von meiner Organisation über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.

  • Zur Nutzung des AboOnline-Portals und für alle Fragen rund um die Abrechnung der RegioKarte Job Bund und des DTJ steht das VAG AboCenterTeam zur Verfügung:

    0761 - 4511 450

  • Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechstelle meiner Organisation.

  • Beide Tickets bleiben für die Zeit der bereits ausgegebenen Fahrscheine weiter gültig und werden nach Ablauf automatisch beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

  • Die Organisation informiert die VAG durch eine E-Mail bis spätestens zum 10. des laufenden Monats des Wegfalls der Bezugsberechtigung. Das RegioKarten Job Bund-Abonnement bzw. das DJT-Abonnement wird zum Monatsletzten des Monats, in dem die Berechtigung entfällt, von der VAG beendet.

Stand: April 2023

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