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Veröffentlicht am: Artikel

  • Jobticket

VRN - FAQ Beschäftigte

Besonderheiten der Vereinbarungen zu den Jobtickets-Bund mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)

  • Das VRN-Jobticket-Bund ist ein persönliches Jahreskarten-Abonnement mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Als VRN-Jobticket-Bund können folgende Tickets erworben werden:

    • das Jobticket (ohne Grundbeitrag: Jobticket II – persönliche Jahreskarte)
    • die persönlichen Jahreskarten der Stadttarife HD und MA/LU
    • die persönlichen Jahreskarten City (Westpfalz)
    • die persönlichen Jahreskarten der Preisstufe 0, 1, 2 und 21
    • die Karte ab 60 (persönliche Jahreskarte)
  • Bei dem DeutschlandJobTicket (DJT) handelt sich um das anderorts DeutschlandticketJob oder DeutschlandTicket-als-JobTicket genannte Ticket. Grundlage für das DJT ist das Deutschlandticket. Ebenso wie dieses ist es ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland. Es gilt in Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse. Es gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain. Es wird als persönliches monatlich kündbares Abonnement ausgegeben. Vom Preis des Deutschlandtickets von 63,00 Euro pro Monat wird für das DJT ein Übergangsabschlag von 5 % abgezogen. Damit beträgt der Preis des DJT 59,85 €.

  • Ein solches Ticket kann ich bestellen, sobald mein Arbeitgeber der Rahmenvereinbarung beigetreten ist, auf dieser Grundlage eine Einzelvereinbarung mit der rnv abgeschlossen und Zugangsdaten zum rnv-Online-Portal erhalten hat. Weiter benötige ich zur Bestellung einen Zugang zu diesem rnv-Online-Portal, den ich von meinem Arbeitgeber erhalte.

  • Ein solches Ticket darf ich bestellen, wenn ich bei einer der Rahmenvereinbarung beigetretenen Organisation des Bundes beschäftigt bin und einen Arbeitgeberzuschuss erhalte.

    Für mich muss mindestens noch für einen Zeitraum von 12 Monaten befristet oder unbefristet als Beamte oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter oder aber als Tarifbeschäftigte jeweils in Teil- oder Vollzeit eine Beschäftigung bestehen. Denkbare Anschlussverwendungen sollen Berücksichtigung finden. Im Falle der Befristung genügt die Erwartung eines Bezuges für mindestens ein Jahr. Diese Erwartung ist auch dann gegeben, wenn die Aussicht auf eine Fortdauer eines befristeten Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses besteht. Dienstlich begründete Unterschreitungen des 12-Monats-Abonnements sind zulässig. Ein Bezug eines Jobtickets ist bei Beamten und Beamtinnen nach dem 10. Monat einer durchgehenden Erkrankung nicht mehr möglich.

    Wenn ich in Ausbildung bin oder Anwärter (alle Dienste) bin, kann ich ein Maxx-Ticket, ein Hessenticket oder ein JugendTicketBW über meine Schule bzw. Ausbildungsstelle erwerben und ebenfalls einen Zuschuss erhalten.

  • Ich kann ausschließlich im rnv-Online-Portal bestellen. Hierzu erhalte ich von meinem Arbeitgeber Zugangsdaten, mit denen ich mir ein persönliches Nutzerkonto anlegen und dann darüber bestellen, mein Abonnement einsehen und es verwalten kann.

  • Das Maxx-Ticket, das Hessenticket das JugendTicketBW für Auszubildende und Beamtenanwärter und -anwärterinnen (alle Dienste) sind über das Portal nicht erhältlich.

  • Meine Bestellung und die Bestätigung durch meinen Arbeitgeber muss bis zum 20. eines Monats über das rnv Online-Portal getätigt werden, damit diese zum 1. des Folgemonats wirksam wird. Mein Arbeitgeber informiert mich, bis wann meine Bestellung spätestens im rnv Online-Portal vorgenommen sein muss, damit die Bestätigung rechtzeitig zum 20. eines Monats erfolgen kann.

  • Mein Abonnementvertrag kommt zwischen der rnv und mir zustande.

  • Der Versand dieser Tickets in Form einer Plastikkarte erfolgt durch die rnv im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die im rnv Online-Portal angegebene Anschrift.

    Haben Sie sich für das Handy-Ticket entschieden, wird das VRN-Jobticket-Bund monatlich, rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeit auf Ihr Handy übermittelt. Die Anzeige des Handy-Tickets erfolgt in der VRN/rnv-Handy-Ticket APP. Diese steht im APP-Store kostenlos zum Download zur Verfügung.

  • Jeder Arbeitgeber, der aufgrund der Rahmenvereinbarung mit dem VRN/rnv eine Einzelvereinbarung mit der rnv abgeschlossen hat, muss für das VRN-Jobticket-Bund mindestens einen Zuschuss von 18,50 € und für das DeutschlandJobTicket mindestens einen Zuschuss von 15,75 € und kann maximal einen Zuschuss von 23,28 € gewähren. Die Ansprechpersonen bei meinem Arbeitgeber informieren ihre Beschäftigten über die konkrete Zuschusshöhe.

  • Baden-Württemberg

    Bis Vollendung des 27. Lebenjahres - D-Ticket JugendBW

    In Baden-Württemberg wurde das bundesweit gültige D-Ticket JugendBW eingeführt. Es kostet ab 01.01.2026 45,00 €. Seine Geltung ist generell auf 27 Jahre begrenzt. Es gilt nicht ür die Anwartschaft für den gehobenen Dienst.

    Der Festbetrag (Maximalzuschuss) für diesen Personenkreis mit Ausbildungsort im baden-württembergischen Teil des Verkehrsverbundes Rhein Neckar beträgt seit 01.01.2026 22,50 €.

    Nach Vollendung des 27. Lebensjahres

    Personen in Ausbildung oder im Studium oder in der Beamtenanwartschaft, die das 27. Lebensjahr beendet haben (älter als 26 Jahre), erhalten entsprechend den Nutzern eines DeutschlandJobtickets einen Höchstzuschuss von 23,28 € bei der Nutzung eines geeigneten Angebotes für diesen Personenkreis oder beim Kauf eines DJT; der Mindestzuschuss von 15,75 € ist beim Kauf des DJT auch hier zu beachten.

    Schülerticket Hessen

    In Hessen gilt das Schülerticket Hessen für Auszubildende und Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes mit einem Monatspreis i.H.v. 33,80 € landesweit. Demnach beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss) für diesen Personenkreis mit Ausbildungsort im hessischen Teil des Verkehrsverbundes Rhein Neckar ab sofort generell 16,90 €.

    Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz gibt es kein entsprechendes landesweit gültiges Angebot für Personen in Ausbildung, Studium oder in der Beamtenanwartschaft. Daher kommt es für den rheinland-pfälzischen Teils des VRN auf dessen Ticketangebot für den vorgenannten Personenkreis an. Dieses liegt preislich über dem Preis des DeutschlandJobTickets. Mit Blick auf das DeutschlandJobticket zu einem Preis von 59,85 € beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss) für den im rheinland-pfälzischen Teil des VRN wohnenden und arbeitenden hier angesprochenen Personekreis geerell 23,28 €.

  • Als Nachweis für ein bestehendes aktives Abo kann nach Bestätigung der Bezugsberechtigung ein pdf-Dokument aus dem rnv Online-Portal heruntergeladen werden. Das Übersendungsschreiben ist nicht als Nachweis vorgesehen, da dieses nur bei Nutzung einer Plastikkarte vorliegt.

  • Die rnv zieht von meinem im rnv Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren in monatlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats. Eine jährliche Zahlweise sowie eine Barzahlung sind nicht vorgesehen.

  • Nein, für die Serviceleistungen erhebt die rnv derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.

  • Mein VRN-Jobticket-Bund Jahreskarten-Abonnement gilt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn ich es nicht spätestens bis zum letzten Kalendertag des Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode kündige.

    Ich kann mein Abonnement nach Ablauf des ersten Jahres auch vorzeitig zu jedem beliebigen Monatsende kündigen.

  • Es läuft unbefristet und kann monatlich gekündigt werden.

  • Werden die VRN-Jobtickets-Bund vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) von Mitarbeitern, die nicht aus der Behörde oder Institution ausscheiden, mit dem eine Job-Ticketvereinbarung besteht, aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem monatlichen Preis einer entsprechenden Jedermann-Jahreskarte für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des 12-fachen Monatsabonnementpreises des Job-Tickets I bzw. des Job-Tickets II nachberechnet S. VRN-Tarifbestimmungen – Teil 1, Preisstufenabhängige Jahreskarte: 5.2.4, Jobticket II: 5.6.5.1. Bei der „Karte ab 60“ erfolgt die Nachberechnung zum Preis der Monatskarte der Preisstufe 2 für den zurückliegenden Zeitraum, S. 5.7.3.

    Dies gilt nicht für Kündigungen aus beruflichen, familiären oder krankheitsbedingten Gründen.

  • Kündigen muss ich über das rnv Online-Portal. Über die Kündigung informiere ich die Ansprechperson meines Arbeitgebers. Dieser veranlasst die Einstellung des Arbeitgeber-Zuschusses zum letzten Gültigkeitsmonat des Tickets. Die Ansprechperson meines Arbeitgebers erhält monatlich eine Mitteilung über das rnv Online-Portal über die aktuellen teilnehmenden Abonnenten und Abonnentinnen.

  • Während einer Abordnung innerhalb des VRN-Tarifbereiches kann ich das VRN-Jobticket-Bund über die abordnende Dienststelle weiter beziehen. Beim Deutschlandjobticket gilt dies auch im Falle einer Abordnung an einen Ort außerhalb des VRN-Tarifbereiches.

    Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meinem Arbeitgeber über das rnv Online-Portal der rnv bis zum 20. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende von der rnv beendet.

    Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.

    Ist im Falle der Versetzung der neue Arbeitgeber ebenfalls einer Rahmenvereinbarung beigetreten, muss ich das entsprechende Jobticket oder das DeutschlandJobticket sowie den Zuschuss über den aufnehmenden Arbeitgeber neu beantragen.

  • Der Bezug dieser Tickets hängt von der Fortdauer der Bezüge und damit der Zuschüsse ab. Der Bezug der Tickets daher ist ausgeschlossen für:

    • Arbeitnehmer in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
    • Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses
    • Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer
    • Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten

    Unabhängig vom Wegfall von Entgeltzahlung und gleichgestellten Zahlungen wird ein Zuschuss gezahlt, wenn Beschäftigte sich in der Eingliederungsphase nach einer Erkrankung (Hamburger Modell) befinden. Daher kann ich dann auch ein VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobticket beziehen.

  • Eine Erstattung für das VRN-Jobticket-Bund kann nach Beendigung der Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen. Dieses muss folgende Daten enthalten: der volle Zeitraum der Erkrankung und die Bestätigung, dass sie nicht in der Lage waren, in diesem Zeitraum öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht aus. Die Erstattung kann nur für volle Kalendermonate erfolgen. Bearbeitungskosten werden durch rnv nicht erhoben.

  • Das VRN-Jobticket-Bund und das DeutschlandJobTicket ist eine persönliche Zeitkarte und daher nicht übertragbar.

  • Das VRN-Jobtocket Bund (persönlich und übertragbar) berechtigen montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr zur Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbeschränkung oder stattdessen einen Ehepartner mit allen Familienkindern/ Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren. Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.

    Das gilt nicht für die „Karte ab 60“. Dort gelten nur Mitnahmeregeln für Kinder unter 6 Jahren, VRN-Tarifbestimmungen – Teil I, Punkt 2.

    Das DeutschlandJobTicket erlaubt keine Mitnahme von Personen im Alter von 6 Jahren und älter.

  • Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen - ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren. Beim DeutschlandJobTicket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht enthalten. Auch eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket eingeschlossen, Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verkehrsverbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).

  • Ein Umstieg ist möglich. Ich kann bei meinem bisherigen Vertragspartner zum Monatsletzten kündigen. Ich muss in jedem Fall ein neues VRN-Jobticket-Bund oder ein DeutschlandJobTicket auf der Grundlage der Vereinbarung meines Arbeitgebers mit dem VRN/der rnv auf dem rnv Online-Portal erwerben, damit ich in den Genuss eines Zuschusses kommen kann.

    Das gilt auch bei den preisstufenabhängigen Jahreskarten und der Karte ab 60, bei denen die Nutzungsbedingungen gegenüber dem Jedermann-Ticket unverändert bleiben.

  • Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen unmittelbar in dem rnv Online-Portal selbst vornehmen.

  • Ich werde von meinem Arbeitgeber über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.

  • Erläuterungen zur Nutzung des Online-Portals finde ich im Portal selbst im Dokument „Kundeninformationen“. Zusätzlich kann ich mich direkt an den Abo- und Onlineservice der rnv wenden. Dabei bitte den Hinweis geben, dass es sich um ein VRN-Jobticket-Bund handelt.

    rnv Kundenservice

    0621-465 4444

    Telefax: 0621-465 3338

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 17:30 Uhr

  • Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechperson meines Arbeitgebers. Über die Kontaktdaten werde ich von meinem Arbeitgeber informiert.

  • Über den rnv Kundenservice oder die rnv Mobilitätszentralen kann eine neue Plastikkarte angefordert werden. Die bisherige Plastikkarte wird dann umgehend gesperrt und die Ersatzkarte durch die rnv per Post an die im rnv Online-Portal hinterlegte Adresse versandt (VRN-Tarifbestimmungen – Teil I, Punkt 5.1.4.1). Bei Verlust oder Zerstörung von persönlichen Jahreskarten im Plastikkartenformat erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € eine Ersatzjahreskarte (s. auch VRN-Tarifbestimmungen – Teil I, Punkt 1.4.).

  • Mein zum Kündigungszeitpunkt bestehendes VRN-Jobticket-Bund wird im Falle eines Job-Ticket II im Rahmen eines Umstellservices gekündigt und in Rhein-Neckar-Tickets ohne Einbeziehung des Arbeitgebers überführt. Im Falle von anderen unter § 1 Abs. 2 genannten Produkten erfolgt die Überführung in gleichlautende Abonnements ebenfalls ohne Einbeziehung des Arbeitgebers. Dies gilt nicht, sofern der Umstellung durch die Bezugsberechtigten ausdrücklich widersprochen wird. DeutschlandJobTickets werden in gleicher Weise in ein Deutschlandticket überführt.

  • Mein Arbeitgeber vermerkt den Wegfall im rnv Online-Portal. Die rnv kündigt das Abonnement.

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